Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag hat ihre Forderung erneuert, das so genannte „Schwarzfahren“ in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr als Straftat zu behandeln, sondern lediglich als Ordnungswidrigkeit. In einem Beschlussantrag an den Landtag (Drucksache 20/8529) fordert die SPD-Fraktion die schwarzgrüne Landesregierung auf, sich mit einer Bundesratsinitiative für eine entsprechende Änderung des § 265a StGB einzusetzen.
Das Ziel sei es, sowohl die Gerichte als auch den Justizvollzug zu entlasten und zugleich die Kriminalisierung von sozial schwachen Menschen wegen eines verhältnismäßig geringfügigen Vergehens zu beenden, erläuterte die Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion für Justizvollzug, Tanja Hartdegen. Sie sagte: „Die Strafverfahren wegen Leistungserschleichung nach § 265a des Strafgesetzbuches haben erfahrungsgemäß in aller Regel keine positive Wirkung auf die Angeklagten und damit auch keinen Nutzen für die Allgemeinheit.“
Ein erheblicher Teil der wegen Beförderungserschleichung verhängten Strafen bestehe aus sehr niedrigen Tagessätzen zwischen fünf und zehn Euro. „Die Mehrheit der Verurteilten hat also wenig oder kein Geld, was aus meiner Sicht belegt, dass es sich beim so genannten ‚Schwarzfahren‘ in der Regel nicht um einen Ausdruck von krimineller Energie handelt, sondern um ein soziales Problem. Aber das Strafgesetzbuch ist nicht geeignet, um einem Armutsphänomen wie dem ‚Schwarzfahren‘ zu begegnen. Viele der Angeklagten, die wegen der Erschleichung von Beförderungsleistungen zu sehr niedrigen Geldstrafen verurteilt werden, können selbst diese nicht bezahlen und sind vielfach auch nicht in der Lage, ersatzweise gemeinnützige Arbeit zu leisten. Am Ende landen diese Menschen dann in Haft, wobei ein Hafttag die Allgemeinheit zwischen 120 und 180 Euro kostet. Hinzu kommen die internen Kosten für die Arbeit der Staatsanwaltschaften und der Gerichte. Aus einem verhältnismäßig geringen betriebswirtschaftlichen Schaden für die Verkehrsunternehmen wird auf diese Weise eine unverhältnismäßig große Belastung für alle Bürgerinnen und Bürger, die Steuern zahlen. Dieses Missverhältnis muss aus unserer Sicht beseitigt werden“, sagte Tanja Hartdegen.
Die bestehende Gesetzeslage führe dazu, dass sozial Schwache und Benachteiligte wegen eines geringfügigen Vergehens in besonderem Maße kriminalisiert würden. „Das Geld, das derzeit für unsinnige Gerichtsverfahren und Haftstrafen draufgeht, wäre in Förder- und Unterstützungsprojekten für von Armut betroffene Menschen besser aufgehoben“, so Hartdegen.