Am heutigen Dienstag hat der Hessische Landtag den gemeinsam von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Freien Demokraten eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Landtagswahlgesetzes debattiert. Aufbauend auf dem Abschlussbericht der Wahlkreiskommission im Hessischen Landtag beinhaltet der Gesetzentwurf eine Reihe von veränderten Zuordnungen von Städten und Gemeinden sowie vereinzelte Veränderungen in der Struktur der Landtagswahlkreise.

Hierzu der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Günter Rudolph: “Es ist unstrittig, dass der Gesetzgeber bei Veränderungen in der Struktur der Wahlberechtigten auch Landtagswahlkreise anpassen muss – das gilt, obgleich die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen veränderten Zuordnungen für uns nicht überall nachvollziehbar sind. Gerne hätten wir hierzu im Vorfeld in interfraktionellen Gesprächen den Bericht der Wahlkreiskommission gemeinsam mit den antragstellenden Fraktionen analysiert, doch hat sich ein Wille zur Kooperation nicht feststellen lassen. Wir werden daher die nun anstehende Anhörung dazu nutzen, die vorgeschlagenen Änderungen nochmals eingehend zu prüfen und diese anschließend bewerten.“