Die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Lisa Gnadl, hat heute in der Plenardebatte zum Paragraphen 219a des Strafgesetzbuches den Kompromissvorschlag der SPD-Bundesministerinnen als im Ergebnis positiv bewertet. Eine komplette Abschaffung des Paragraphen sei mit der CDU leider nicht umsetzbar gewesen. Umso wichtiger sei jetzt die dringend erforderliche Änderung des Paragraphen.
Lisa Gnadl sagte am Donnerstag in Wiesbaden: „Der Paragraph 219a im Strafgesetzbuch stammt aus dem Jahr 1933 und wurde eingeführt, als Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich strafbar waren. Das ist schon lange nicht mehr zeitgemäß. Eine Abschaffung hätten wir uns als SPD gewünscht. Das hat die CDU blockiert. Mit der vom Bundeskabinett gestern beschlossenen Änderung hat die SPD nun zentrale Punkte erreicht: Zum einen, dass die betroffenen Frauen, die über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken und sich in einer absoluten Notsituation befinden, sich besser und unkompliziert informieren können. Zum anderen, dass die Entkriminalisierung der Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäusern, die im Internet darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den gesetzlichen Voraussetzungen durchführen, erfolgt.“
Gnadl machte zudem deutlich, dass sich das gesellschaftliche Klima verschärft habe und angebliche „Lebensschützer“ mit ihren Demonstrationen vor Beratungsstellen wie Pro Familia versuchen würden, betroffene Frauen einzuschüchtern. „Manche Frauen fühlen sich dadurch bedrängt oder bedroht. Wir fordern daher die Landesregierung auf, zeitnah die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, um Frauen einen diskriminierungsfreien Zugang zu Einrichtungen, Beratungsstellen und Ärztinnen und Ärzten zu gewährleisten. Hier muss die Landesregierung nun ihre Hausaufgaben machen“, so Gnadl.
Die SPD-Politikerin betonte die Bedeutung des freien Zugangs zu allen Informationen, die in einer persönlichen Notlage zur Entscheidungsfindung beitragen. „Es geht hier um das Recht aller Frauen auf Selbstbestimmung, das durch den Paragraphen 219a StGB berührt wird, indem er den freien Zugang zu wichtigen Informationen einschränkt. Diesen unhaltbaren Zustand werden wir jetzt auf Bundesebene beenden“, sagte Lisa Gnadl.