In der zweiten Sitzung des Lübcke-Untersuchungsausschusses im Hessischen Landtag wurden heute weitere Sachverständige angehört, die Aufschluss über Löschfristen bei (Rechts-)extremisten geben sollten. Aus Sicht der SPD-Fraktion ist dabei die Frage maßgeblich, wie in Zukunft Verbesserungen im Umgang mit erhobenen Daten und deren Verarbeitung herbeigeführt werden können. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Günter Rudolph, sagte dazu am Freitag in Wiesbaden:

„Der Umgang mit Lösch- und Sperrfristen bei Rechtsextremen ist ein höchst sensibles Thema und muss so auch behandelt werden. Entscheidend ist, dass Akten des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) nicht einfach automatisiert gesperrt oder gar gelöscht werden. Dieser Vorgang muss an klare und nachvollziehbare Regeln gekoppelt werden. Es ist deshalb absolut unverständlich, dass die Akten von Stephan E. nach der Frist von fünf Jahren einfach gesperrt wurden, obwohl er eine über 20-jährige rechtsextreme und gewalttätige Vita aufweist. Damit verbunden konnten wichtige, wenn nicht sogar lebensrettende Daten des Mörders von Dr. Walter Lübcke über Jahre hinweg nicht abgerufen werden. Dieser Umstand bleibt für uns nach wie vor eines der größten Fragezeichen des Untersuchungsausschusses.“

Die sogenannte „Abkühlung“ von Stephan E. kritisierte Rudolph als Ausdruck einer behördlichen Routine. „Dabei waren und sind die Instrumente da – aber sie müssen eben auch gewissenhaft angewendet werden“, sagte Rudolph. Gleiches gelte für die sachgerechte Weitergabe von Informationen durch das LfV. „Markus H. konnte seine Waffenbesitzkarte scheinbar ganz leicht mit einem Gang zum Verwaltungsgericht erstreiten. Hätte das LfV seine Informationen allerdings weitergegeben, wäre es dazu wahrscheinlich nicht gekommen“, kritisierte Rudolph. Sowohl bei der vermeintlichen Abkühlung von Stephan E. als auch bei der Erteilung der Waffenbesitzkarte habe zudem der so wichtige Blick auf das virtuelle Handeln im Internet und in den sozialen Medien schlichtweg gefehlt.