Der Sozial- und Integrationspolitische Ausschuss des Hessischen Landtags hat am Donnerstag eine Anhörung zum Gesetzentwurf der schwarzgrünen Landesregierung zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes durchgeführt. Die SPD-Landtagsabgeordnete und Sprecherin ihrer Fraktion für Menschen mit Behinderungen, Ulrike Alex, sah sich durch die Kritik der Anzuhörenden an dem Gesetzentwurf in ihren Bedenken bestätigt.
Alex sagte am Donnerstag in Wiesbaden: „Die erneute Befristung des Gesetzes ist aus unserer Sicht falsch und führt zu Unsicherheiten bei den Betroffenen“, so Alex. Nach wie vor fehle auch eine gesonderte Regelung für taubblinde und sehbehinderte Menschen im Sinne eines erhöhten Anspruchs auf Blindengeld. Dieser sei schon aufgrund der zusätzlich notwendigen Assistenzleistungen gerechtfertigt. Umso unverständlicher sei es daher für sie, weshalb die Landesregierung sich in ihrem Gesetzentwurf auf keinerlei Verbesserungen eingelassen habe, obwohl der Kreis der Betroffenen relativ klein sei.
„Wir teilen auch die Kritik der Anzuhörenden am Leistungsausschluss für Personen, die von außerhalb Hessens in eine stationäre Einrichtung in Hessen wechseln“, sagte Ulrike Alex. Bei einem Umzug aus einem anderen Bundesland in eine Einrichtung in Hessen gehe der Anspruch auf einen Nachteilsausgleich verloren. Der Grund sei ein Abstimmungsproblem zwischen den Landesgesetzen: Während die Leistung in anderen Bundesländern an den tatsächlichen Aufenthalt im Land gebunden sei, werde in Hessen auf eine sozialrechtliche Regelung bezüglich der Unterbringung in stationären Einrichtungen verwiesen. Diese besagt, dass das “Herkunftsland” für die Leistung zuständig bleibe. „Ein Widerspruch, der zulasten der Leistungsempfänger geht und mit der Novellierung des Gesetzes ausgeräumt werden müsste“, sagte Alex abschließend.