In der Debatte um die verkaufsoffenen Sonntage in Hessen hat die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag ihre Position noch einmal bekräftigt: Der so genannte Anlassbezug, also die zwingende Verknüpfung der Ladenöffnung am Sonntag mit einer lokal oder regional bedeutsamen Veranstaltung, stehe für seine Partei nicht zur Disposition, betonte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der sozialdemokratischen Landtagsfraktion, Wolfgang Decker. Eine Reihe von Kommunalpolitikern und mehrere Verbände hatten am Wochenende einen Brief an die Mitglieder des Hessischen Landtags veröffentlicht, in welchem sie zur Förderung des örtlichen Einzelhandels fordern, als Anlass für verkaufsoffene Sonntage neben Ausstellungen, Messen und größeren Stadtfesten auch allgemein das „öffentliche Interesse“ in das Hessische Ladenöffnungsgesetz aufzunehmen.

Wolfgang Decker sagte dazu am Montag: „Der Sonntag muss ein geschützter Tag bleiben, an dem sich die Beschäftigten des Einzelhandels erholen und ihren Familien widmen können. In diesem Punkt sind wir uns mit den Gewerkschaften und den Kirchen einig. Die Probleme des lokalen Einzelhandels sind uns durchaus bewusst, aber diese Probleme lassen sich nicht dadurch lösen, dass die Läden noch öfter auch sonntags öffnen dürfen. So unzureichend der Entwurf der Landesregierung für eine Novelle des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes auch in gewissen Punkten sein mag – er bemüht sich jedenfalls darum, die zulässigen Gründe für einen verkaufsoffenen Sonntag rechtssicher zu definieren. Der Begriff des ‚öffentlichen Interesses‘ ist derart unbestimmt, dass seine Aufnahme in das Gesetz erneut zu Rechtsunsicherheit führen würde. Die Idee ist deswegen sozusagen ‚dead on arrival‘. Die Haltung der SPD ist klar: Der Sonntag muss ein freier Tag bleiben.“