Im Rahmen einer gemeinsamen öffentlichen Anhörung haben sich der Haupt- sowie der Innenausschuss des Hessischen Landtags am Donnerstag mit dem Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion zur Einführung eines aktiven Wahlrechts ab 16 Jahren bei Landtagswahlen auseinandergesetzt. Der Gesetzentwurf entspricht hierbei nicht nur vielfältigen Forderungen von Jugendverbänden, Initiativen und Organisationen, sondern schließt an aktuelle Debatten und Entwicklungen sowohl in anderen Bundesländern sowie auf europäischer Ebene an.
Im Nachgang der öffentlichen Anhörung äußerte sich der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Günter Rudolph:
„Die heutige Anhörung hat nachdrücklich gezeigt, dass die Einführung des aktiven Wahlrechts ab 16 Jahren bei Landtagswahlen in Hessen ausschließlich eine Frage des politischen Willens und des rechtspolitischen Kompasses ist. Die Stellungnahmen der Sachverständigen haben eindrücklich und einmütig untermauert, dass es gegen die Herabsenkung des Wahlalters auf 16 Jahre keine verfassungsrechtlichen Bedenken gibt. Jungen Erwachsenen bereits mit 16 Jahren weitreichendere Möglichkeiten der politischen Partizipation zu gewähren, als dies heute der Fall ist, gibt jungen Menschen Wertschätzung und zeigt, wie man junge Menschen betrachten kann. Sie sind mit 16 Jahren häufig politisch hochinteressiert und vielfältig engagiert. Dies wurde im Rahmen der Anhörung insbesondere durch Erkenntnisse der politikwissenschaftlichen Forschung auch klar belegt. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, dass sowohl CDU als auch Grüne hier weiterhin mauern.
Die schwarzgrüne Blockadehaltung gegen ein aktives Wahlrecht ab 16 bei Landtagswahlen sowie bereits bei Kommunalwahlen hat keinerlei rechtliche, sondern rein gesellschaftspolitische und weltanschauliche Gründe. Auch 16- und 17-jährige sind Teile unserer Gesellschaft, die selbstbestimmt und verantwortungsvoll am politischen Leben partizipieren sollten. Hierzu müssen sich insbesondere die Grünen als Teil dieser Landesregierung erklären – vor allem auch, weil ihre Haltung in krassem Widerspruch zum Grünen-Parteiprogramm auf Bundesebene steht. Die schwarzgrüne Landesregierung hat eine merkwürdige Art, ihre Wertschätzung jungen Menschen gegenüber auszudrücken.“