In seiner heutigen Sitzung hat der Hessische Landtag den Gesetzentwurf über das Recht auf mobiles Arbeiten für Landesbeamtinnen und Landesbeamte debattiert. Die gesetzliche Neuregelung zielt darauf ab, die berufliche Flexibilität der Landesbediensteten zu steigern und somit die generelle Attraktivität des Öffentlichen Dienstes als zukunftsträchtigen Dienstherren zu erhöhen.
Hierzu die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Heike Hofmann: „Generell begrüßen wir den Vorstoß der Freien Demokraten, das mobile Arbeiten auch für Landesbeamtinnen und Landesbeamte auszuweiten und weiter zu flexibilisieren. Nicht zuletzt im Zuge der Corona-Pandemie haben wir beobachten können, dass die Bediensteten eine individuellere Gestaltung ihrer Dienstzeiten sehr zu schätzen wissen und dies auch nach Ende der Pandemie fortsetzen möchten. Die Möglichkeit zu mobilem Arbeiten auch für die Landesbeamtinnen und Landesbeamten dürfte zudem dabei helfen, auch in Zukunft hochqualifizierte Bewerberinnen und Bewerber für den Öffentlichen Dienst zu gewinnen.“
Diese begrüßenswerte Entwicklung benötige aber klare Regeln und Rahmenbedingungen. „Eine Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen durch vermehrtes mobiles Arbeiten darf nicht zu einer Entgrenzung der Arbeit führen. Für uns als SPD-Landtagsfraktion ist daher eindeutig, dass es klare Leitplanken braucht, insbesondere in Bereichen wie der Arbeitszeit, des Gesundheitsschutzes am heimischen Arbeitsplatz, des Arbeitsschutzes sowie ganz allgemein der Frage, wie Berufliches und Privates auch außerhalb des Büros getrennt werden können. Zudem ist aus unserer Sicht von zentraler Bedeutung, dass auch beim mobilen Arbeiten das Thema der Mitbestimmung der Bediensteten von zentraler Bedeutung ist.“
Auch sollte man nicht unterschätzen, dass der eigene Arbeitsplatz für viele Bedienstete auch eine Frage der Identifikation mit der eigenen Tätigkeit darstelle: „Ein fehlender fester Arbeitsplatz kann unter Umständen auch zu einem Gefühl der Entfremdung führen. Hier muss von Seiten des Dienstherrn mit geeigneten Maßnahmen gegengesteuert werden – eine angemessene, auch technische Ausstattung ist hierbei mit Sicherheit ein erster wichtiger Schritt.“
Darüber hinaus gelte es, entsprechende Bedingungen analog auch für die Tarifbeschäftigten im Öffentlichen Dienst zu etablieren. „Es steht außer Frage, dass auch für die Angestellten im Öffentlichen Dienst der Zugang zu mobilem Arbeiten verbessert werden muss. Hier sind aus unserer Sicht im Rahmen der Tarifautonomie insbesondere die Tarifpartner aufgerufen, hier zu entsprechenden Vereinbarungen zu kommen und diese, auch im Lichte aktueller Entwicklungen, fortlaufend weiterzuentwickeln“, so Hofmann.