Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE befasste sich der Hessische Landtag in der heutigen Plenardebatte mit dem vor 50 Jahren in Kraft getretenen sogenannten „Radikalenerlass“.

Im Rahmen des sogenannten „Radikalenerlasses“ aus dem Jahr 1972 wurden in den folgenden Jahren insgesamt rund 3,5 Millionen Bewerberinnen und Bewerber für den Öffentlichen Dienst sowie bereits hier Tätige systematisch und regelhaft von den Verfassungsschutzbehörden auf ihre politische Zuverlässigkeit hin überprüft. Insgesamt kam es hierbei zu rund 11.000 offiziellen Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, dabei 1.250 Ablehnungen von Bewerbern sowie 265 Entlassungen. Besonders im Visier waren hierbei Lehrerinnen und Lehrer, Beschäftigte an Hochschulen oder in der Justiz, aber auch Postbotinnen oder Eisenbahner. Der sogenannte „Radikalenerlass“ hat somit bei den Betroffenen, ihren Familien sowie Angehörigen vielfach Leid erzeugt, Angst geschürt und Unrecht verursacht.

Dazu die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Heike Hofmann, im Rahmen der heutigen Plenardebatte: „Der sogenannte ‚Radikalenerlass‘ und seine Folgen gehören zu den dunkelsten Kapiteln der hessischen und bundesrepublikanischen Geschichte. Es bedarf nach wie vor einer konsequenten Aufarbeitung erlittenen Unrechts. Mein besonderer Dank gilt an dieser Stelle allen aktiven Betroffeneninitiativen, wie beispielsweise dem ‚Bündnis Berufsverbote Hessen‘, die seit Jahren unbeirrt und hartnäckig für Aufarbeitung und Rehabilitierung kämpfen und auch all denjenigen, die am heutigen Tag mit einer Mahnwache auf dem Dern’schen Gelände in Wiesbaden erinnern, appellieren und im Sinne unseres Antrags die Rehabilitierung der Betroffenen fordern. Die SPD-Landtagsfraktion fordert mit ihrem Entschließungsantrag sowohl eine Anlaufstelle, als auch eine Kommission zur Aufarbeitung der Schicksale der von hessischen Berufsverboten betroffenen Personen nach dem Vorbild Niedersachsens.“