Der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Günter Rudolph, hat die sofortige Abberufung der bisherigen Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb), Patricia Schlesinger, als konsequent und folgerichtig bezeichnet. Der Rundfunkrat des rbb hatte gestern Abend entschieden, das Arbeitsverhältnis mit Schlesinger sofort zu beenden. Grund dafür waren unter anderem mutmaßlich falsche Angaben zu hochpreisigen, angeblich dienstlich veranlassten Abendessen in Schlesingers Wohnung, deren Kosten sich die bisherige Intendantin vom Sender erstatten ließ.

Rudolph sagte dazu am Dienstag in Wiesbaden:

„Der materielle Schaden, der beispielsweise durch die angeblich dienstlich bedingten Abendessen im Hause Schlesinger entstanden ist, mag überschaubar sein – aber der Schaden, den die bisherige rbb-Intendantin mit ihrem Hang zum repräsentativen Auftritt für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt angerichtet hat, lässt sich noch gar nicht vollständig überblicken.

Nicht nur die Aufsichtsgremien des rbb, sondern alle, die Verantwortung für den und im öffentlich-rechtlichen Rundfunk tragen, müssen nun die richtigen Lehren aus dem Schlesinger-Skandal ziehen. Dazu gehört vor allem, die Rundfunkanstalten wieder wahrnehmbar zu machen als Institutionen, die der Öffentlichkeit dienen. Denn in Zeiten eines Internets voller Desinformationen und Lügen, voller Hass und Hetze ist der Auftrag der Anstalten aktueller denn je, den Menschen sauber recherchierte, verlässliche Informationen sowie Kultur, Bildung und Unterhaltung anzubieten. Aber die Glaubwürdigkeit der Programme hängt wesentlich davon ab, dass ARD, ZDF und das Deutschlandradio in ihrer Gesamtheit als vertrauenswürdige Einrichtungen wahrgenommen werden.

Um das zu gewährleisten, braucht es offensichtlich stärkere Kontrollgremien, die ihre Aufsicht professioneller wahrnehmen als bisher. Wichtig ist dabei: Es geht um eine wirksamere Aufsicht über die Ausgaben der Anstalten, insbesondere im Leitungs- und Verwaltungsbereich, nicht um mehr interessengeleiteten Einfluss auf deren Programme.

Daher gibt es keinen Grund, das Finanzierungsmodell der Rundfunkanstalten grundsätzlich in Frage zu stellen. Die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist ein konstituierendes Element der deutschen Medienlandschaft. Sender, deren Mittelzuweisungen von politischem Wohlwollen in Regierungen und Parlamenten abhängig sind, können ihren Auftrag, unabhängig und kritisch zu berichten, nicht erfüllen.

Die Mitglieder in den Kontroll- und Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Anstalten müssen allerdings sehr kritisch prüfen, wie viel repräsentativen Aufwand außerhalb des Programms die Sender mit dem Geld der Beitragszahler in Zukunft betreiben können und sollen. Hier kann man allen Beteiligten nur zu großer Bescheidenheit und zu einer gewissen Demut raten.“