Der Rechtsausschuss hat sich in der heutigen öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der schwarzgrünen Landesregierung über die Organisation der Sozialen Dienste der Justiz befasst. Dieser Entwurf sieht vor, die Gerichtshilfe, die momentan bei den Staatsanwaltschaften angesiedelt ist, mit der Bewährungshilfe an den Landgerichten zusammenzulegen – ein Vorhaben, das die SPD-Landtagsfraktion ablehnt.
Tanja Hartdegen, Sprecherin der SPD-Fraktion für Fragen des Justizvollzugs, kritisierte im Anschluss an die Sitzung die geplante Zusammenlegung, da die Aufgaben der Gerichts- und der Bewährungshilfe von Grund auf unterschiedlich seien: „Hier soll unbedingt etwas zusammengebracht werden, was einfach nicht zusammengehört“, sagte die SPD-Abgeordnete.
Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Gerald Kummer, verwies darauf, dass der überwiegende Teil der Anzuhörenden den geplanten Gesetzentwurf aus fachlicher Sicht ablehne. Kummer sagte: „Mehrfach wurde in der Anhörung darauf hingewiesen, dass die Pilotprojekte, in denen die Zusammenlegung getestet wird, bisher vor allem negative Auswirkungen dokumentiert haben. Zum einen findet dann die Arbeit in einem Spannungsfeld zwischen Opferarbeit und Bewährungshilfetätigkeit statt. Zum anderen kann die örtliche Verlagerung der Gerichtshilfe, die von den Staatsanwaltschaften zu den Landgerichten umziehen wird, dazu führen, dass die Gerichtshilfe keine Aufträge mehr zur ermittelnden Tätigkeit von den Staatsanwaltschaften erhält.“