Bereits vor über einem Vierteljahr, am 24. Juli, ist das Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz enthält wesentliche Erleichterungen für die Kommunen bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums, mit denen diese auch in Gebieten ohne Bebauungsplan bestimmen können, dass mindestens ein bestimmter Anteil geförderter Wohnungen entsteht.

Gestärkt werden die Kommunen auch beim Vorkaufsrecht. Gegen verwahrloste Grundstücke und sogenannte Schrottimmobilien können Kommunen künftig mit einem verbesserten Vorkaufsrecht vorgehen und erhalten zudem die Möglichkeit, Eigentümer brachliegender Grundstücke mit einem Baugebot zu verpflichten.

Ein wesentlicher Punkt des Baulandmobilisierungsgesetzes ist der neue Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Hier konnten die Länder bisher lediglich in Gebieten mit Milieuschutzsatzungen einen Genehmigungsvorbehalt festlegen. Elke Barth, wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion: „Durch solche Umwandlungen wurde in den vergangenen Jahren regelmäßig preiswerter Mietwohnraum zugunsten teurer Eigentumswohnungen vernichtet. Mit dem neuen Baulandmobilisierungsgesetz können die Länder diesen Genehmigungsvorbehalt jetzt in allen Gebieten mit knappen Wohnungsmärkten ermöglichen. Außerdem obliegt es den Ländern festzulegen, ab wie vielen Wohnungen der Genehmigungsvorbehalt gelten soll. Das Gesetz lässt hier einen Spielraum zwischen drei und 15 Wohnungen. Diesen Spielraum hatte die CDU im Bund durchgesetzt, die den Genehmigungsvorbehalt insgesamt bis zum letzten Moment zu verhindern versucht hatte.“

Die Länder seien somit in der Pflicht, die Regelungen so mieterfreundlich wie möglich zu gestalten. Je niedriger die Zahl der Wohnungen sei, bei umso mehr Immobilien greife das Gesetz. „Wir erwarten, dass Hessen diesen Spielraum nutzt, um Mieterinnen und Mieter zu schützen“, so Elke Barth weiter. Bei der Debatte im Bundesrat Ende Mai habe der Wirtschaftsminister die Möglichkeit den Genehmigungsvorbehalt erst ab einer bestimmten Zahl von Wohnungen gelten zu lassen, noch als „Verwässerung“ bezeichnet. „Hier sind wir mit dem Minister einer Meinung und gehen daher fest davon aus, dass in Hessen das Gesetz somit bereits ab Häusern mit drei Wohnungen gelten wird. Leider lässt die hessische Umsetzungsverordnung seit Juni auf sich warten. Nach Meinung der SPD zu lange.“ Die SPD habe bereits im Juni einen Antrag zur Umsetzung des Gesetzes gestellt, der in der heutigen Sitzung des Wirtschaftsausschusses nochmal geschoben werden musste, da das Ministerium noch in den Vorbereitungen für die Verordnung sei. „Wir erwarten, dass der Minister hier jetzt schnell in die Umsetzung kommt. Jeder Tag später ist ein schlechter Tag für diejenigen, die händeringend bezahlbaren Wohnraum benötigen“, so Barth.