Die wohnungsbaupolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Elke Barth, hat den hessischen Grünen vorgeworfen, die Interessen der Mieterinnen und Mieter zu verraten. Barth sagte am Freitag in Wiesbaden: „Auch die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag war stets der Ansicht, dass der Berliner Mietendeckel, der gestern vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde, auf einem kritischen rechtlichen Fundament steht. Wenn sich aber die hessischen Grünen in Gestalt ihrer Abgeordneten Hildegard Förster-Heldmann zusammen mit den Hausbesitzerverbänden und den börsennotierten Wohnungskonzernen über das Ende des Berliner Mietendeckels freuen, dann ist das politisch befremdlich – und ein Schlag ins Gesicht all jener, die auf einem überhitzten Mietmarkt keine bezahlbare Wohnung finden können, ob in Berlin oder in Hessen.“

Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gar eine Bestätigung für die Politik der schwarzgrünen Landesregierung herauszulesen, wie es die Grüne Förster-Heldmann getan habe, sei grotesk, so Elke Barth: „Es gibt in Hessen ja aktuell keine Regierungspolitik gegen explodierende Mietpreise und für die Interessen der Mieterinnen und Mieter. Was es gibt, sind salbungsvolle Worte eines grünen Wirtschaftsministers und nutzlose Alibi-Verordnungen. Um im Urteil gegen den Berliner Mietendeckel eine Bestätigung für das schwarzgrüne Nichtstun in Hessen zu sehen, braucht es schon eine sehr eigene Wahrnehmung der Wirklichkeit.“

Als Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes werde sich die hessische SPD auf Bundesebene noch nachdrücklicher dafür einsetzen, dass der Bund die gesetzliche Möglichkeit schaffe, per Landesrecht in die Entwicklung am Mietwohnungsmarkt einzugreifen, sagte Elke Barth. Vorschläge, wie die Mieten erfolgreich begrenzt werden könnten, habe die SPD-Landtagsfraktion mehrfach vorgelegt – und sei regelmäßig von den Regierungsfraktionen niedergestimmt worden. „Es geht nun darum, dass der Bund den Ländern die erforderlichen Instrumente an die Hand gibt, um den Mietmarkt zu bändigen. Die Entscheidung, ob es eine entsprechende Gesetzgebung geben wird, treffen die Bürgerinnen und Bürger am 26. September bei der Bundestagswahl“, so Elke Barth.