Die heutige Sitzung des Untersuchungsausschusses „Hanau“ (UNA 20/2) hat nach Auffassung der innenpolitischen Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Heike Hofmann, deutlich gemacht, dass die Koordination und die Kommunikation zwischen den Sicherheits- und Ermittlungsbehörden in der Tatnacht und in den Tagen danach wohl nicht hinreichend funktioniert hat.

Hofmann, die Obfrau der SPD-Fraktion im Untersuchungsausschuss ist, sagte am Freitag in Wiesbaden:

„Nicht wegdiskutieren lässt sich, dass die Polizei in Hanau in der Nacht des rassistischen Terroranschlags am 19. Februar 2020 personell unterbesetzt war. Nicht einmal die vorgeschriebene Mindestanzahl an Beamtinnen und Beamten war im Dienst. Hier manifestierte sich der generelle Personalmangel bei der hessischen Polizei, den der Innenminister über viel zu lange Zeit lediglich zur Kenntnis genommen, aber nicht korrigiert hat.

Auch gab es wohl Abstimmungsprobleme zwischen der Staatsanwaltschaft in Hessen und der Generalbundesanwaltschaft. Die hessische Behörde wusste offensichtlich nicht, dass der Generalbundesanwalt bereits in der Tatnacht gegen vier Uhr morgens das Verfahren an sich gezogen hatte und die Zuständigkeit der hessischen Staatsanwaltschaft damit endete. Wohl aufgrund der fehlenden Informationsweitergabe über die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts an die hessische Oberstaatsanwältin, ordnete diese die Obduktionen der Opfer des Anschlags an. Derlei invasive Leichenschauen stehen im Konflikt mit den weltanschaulichen Regeln eines Teils der Opferfamilien.

Warum der Staatsanwaltschaft Hanau nicht bewusst war, dass die Zuständigkeit für das Verfahren zu diesem Zeitpunkt längst beim Generalbundesanwalt lag, lässt sich bedauerlicherweise nicht mehr klären, weil der Vorgang nicht schriftlich dokumentiert wurde und die Kommunikation zwischen den Strafverfolgungsbehörden des Landes und des Bundes nicht vollständig nachvollziehbar ist.

In der heutigen Sitzung war es den Fraktionen leider nicht möglich, Fragen um den Komplex der Obduktionsanordnung zu stellen, da die Zeugin von ihrem verfassungsmäßigen Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte.

Ich erwarte, dass das Justiz- und das Innenministerium in Hessen gemeinsam die Verfahrens- und Kommunikationsdokumentation verbessern, damit in Zukunft gerade bei schwierigen, emotional herausfordernden Einsatzlagen nachvollzogen werden kann, wie die Verantwortlichen für die Gefahrenabwehr, die Einsatzleitung und die strafrechtlichen Ermittlungen untereinander kommuniziert haben und wie bestimmte Entscheidungen zustande gekommen sind. Auch hierüber schulden wir den Hinterbliebenen der Toten von Hanau Antworten.“