Zur aktuellen Stunde der FDP unter dem Titel „Documenta reformieren – Kunst darf keinen Raum für Menschenverachtung bieten“ sagte die SPD-Landtagsabgeordnete Esther Kalveram in der Plenardebatte heute in Wiesbaden:

„Die Kunstfreiheit ist ein hohes schützenswertes Gut und ein wesentliches Merkmal unserer freien Gesellschaft. Zugleich ist der Kampf gegen Antisemitismus und Rassismus staatliche Pflicht. Die Beschlüsse des Aufsichtsrats der documenta gGmbH berücksichtigen beide staatliche Aufgaben gleichermaßen und schaffen so einen Rahmen, der einerseits möglichst unabhängigen künstlerischen und kuratorischen Ausdruck gewährleisten und andererseits durch einen Code of Conduct die gGmbH verpflichtet, jeglicher Diskriminierung entgegenzutreten. Diese Art von Arbeitsteilung ist das, was auch Prof. Dr. Christoph Möllers in seinem Gutachten ‚Grundrechtliche Grenzen und grundrechtliche Schutzgebote staatlicher Kulturförderung‘ formuliert hat.

Dass die künstlerische Leitung künftig bereits nach drei Monaten ihr Konzept vorstellen und zugleich darlegen soll, wie sie die Achtung der Menschenwürde unter der Wahrung der grundrechtlich geschützten Kunstfreiheit gewährleisten will, fördert zudem den für eine freie Gesellschaft kennzeichnenden Dialog über und mit der Kunst und den Kunstschaffenden. Gerade dieser Dialog ist ein wesentliches Merkmal einer freien Gesellschaft.

Der Aufsichtsrat hat mit seinen Beschlüssen das Notwendige getan, um die gGmbH organisatorisch neu aufzustellen und ein mögliches Risiko zu minimieren. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass bei der documenta 16 wieder zeitgenössische Kunst im Mittelpunkt stehen kann.“