Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag fordert, die so genannte „Nachwirkungsfrist“ bei der vorzeitigen Ablösung von öffentlichen Wohnungsbaudarlehen zu verlängern. Die wohnungsbaupolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Elke Barth, sagte dazu am Mittwoch: „Eine Reihe von Wohnungsunternehmen – darunter die GWH und der börsennotierte Konzern Vonovia – nutzen seit längerer Zeit ihre Liquiditätsreserven und die niedrigen Zinsen für Neukredite, um Förderdarlehen der öffentlichen Hand vorzeitig zurückzuzahlen. Ab dem Zeitpunkt der Rückzahlung bleiben die betroffenen Wohnungen nur noch fünf Jahre in der Sozialbindung, danach können die Eigentümer sie zu den ortsüblichen Mieten – also in der Regel erheblich teurer – vermieten. Die Regelung beschleunigt das Verschwinden von bezahlbarem Wohnraum. Deswegen fordern wir, die Nachwirkungsfrist wieder auf zehn Jahre zu erhöhen.“

Bis 2012 betrug die Nachwirkungsfrist schon einmal zehn Jahre. Dann allerdings nahm die damals regierende Koalition aus CDU und FDP eine folgenreiche Änderung in § 19 des Hessischen Wohnraumfördergesetzes vor und verkürzte die Zeitspanne, in der die Sozialbindung fortwirkt, auf fünf Jahre. Die Landesregierung unter Führung der CDU erfüllte damit eine langjährige Forderung der Immobilienwirtschaft.

„In den vergangenen zwei Jahren sind allein in Frankfurt 1600 geförderte Wohnungen, deren Eigentümer die Förderdarlehen vorfristig zurückgezahlt haben, früher als geplant aus der Sozialbindung gefallen – mit schwerwiegenden Folgen für die Mieter. Dasselbe geschieht auch in anderen Städten und Gemeinden. Die SPD-Fraktion hat deswegen einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem Hessen zu der früheren Zehn-Jahres-Regelung zurückkehren soll. Das ist im Sinne aller, die auf bezahlbare Wohnungen angewiesen sind – und im Sinne des Landes“, erläuterte Elke Barth. Der Gesetzentwurf der SPD soll kommende Woche im Hessischen Landtag beraten werden.

Es sei paradox, dass die Landesregierung einerseits die geltende Fünf-Jahres-Frist unverändert lasse, andererseits aber Millionen von Euro an Steuergelder ausgebe, um in einem überhitzten Wohnungsmarkt neue Belegungsrechte für die öffentliche Hand zu erwerben, so Barth. Wenn die vorzeitige Ablösung der Förderdarlehen für die Wohnungsunternehmen an Reiz verliere, trage das zur Entspannung am Mietenmarkt bei. „Aus unserer Sicht können Land und Gemeinden ihrem Ziel der sozialen Wohnraumförderung dann auch wieder besser nachkommen“, sagte Elke Barth.