Der Hessische Landtag hat in Erster Lesung den von der schwarzgrünen Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf für ein neues hessisches Ladenöffnungsgesetz beraten. Im besonderen Fokus stand dabei die Ladenöffnung an Sonntagen.

Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang Decker, sagte dazu am Mittwoch in Wiesbaden: „Das Gesetz kommt recht spät, da das bisherige Gesetz zum 31.Dezember dieses Jahres ausläuft. Eine frühere Vorlage hätte mehr Zeit für die dringend notwendige Debatte über Ladenöffnungen, vor allem an Sonntagen, gebracht. Wichtig war und ist uns, dass die Anzahl der Öffnungen an Sonntagen auf vier Tage im Jahr beschränkt bleibt. Ebenso wichtig ist der Erhalt des Anlassbezuges, der nicht durch ein sogenanntes öffentliches Interesse als Begründung für eine Öffnung ersetzt werden darf. Das hat in Nordrhein-Westfalen im Übrigen zu weniger statt zu mehr Rechtssicherheit geführt.“

Auch die Hessische Landesregierung komme nicht an der höchstrichterlichen Rechtsprechung über den besonderen Schutz des freien Sonntags vorbei und halte zu Recht am Anlassbezug fest. Insofern entspreche dies der SPD-Forderung, zumal der neue Gesetzentwurf auch hier klarer gefasst wurde. Endlich seien wichtige Thesen aus der Rechtsprechung in die Vorschriften aufgenommen worden.

„Darüber hinaus haben wir auch immer eine wirksamere Gestaltung der Aufsicht und Prüfung gefordert. Dies ist im neuen Gesetzentwurf jetzt ebenfalls aufgenommen worden. Allerdings muss die Landesregierung nunmehr endlich auch für mehr Personal sorgen, sonst laufen die neuen Regelungen ins Leere. Die neue Frist von drei Monaten vor Beginn des Ereignisses, in der eine Sonntagsöffnung genehmigt werden muss, könnte ein Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit sein. Denn in der Vergangenheit haben kurzfristige Klageverfahren vor einem anstehenden Ereignis in etlichen Kommunen zu viel Ärger und Verdruss geführt. Deshalb muss die Schaffung einer weitgehenden Rechtssicherheit wichtiger Bestandteil des neuen Gesetzes sein. Ob der vorgesehene Wegfall der aufschiebenden Wirkung einer Klage ebenfalls zu mehr Rechtssicherheit führt, erscheint uns aber noch klärungsbedürftig“, sagte Decker.

Darüber werde in einer öffentlichen Anhörung des Landtages, die die SPD für geboten halte, noch zu debattieren sein. Die SPD werde das weitere Gesetzgebungsverfahren aufmerksam begleiten.