Die datenschutzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Nadine Gersberg: „Der 49. Datenschutzbericht macht deutlich: Der Beschäftigtendatenschutz nimmt in Zeiten der Digitalisierung immer weiter an Bedeutung zu.“

Im Jahr 2020 habe es etwa einen regelrechten Trend in kleinen und mittelgroßen Firmen gegeben, die Zeiterfassung der Mitarbeitenden per Fingerabdruck vorzunehmen. Ein Verfahren, das nicht datenschutzkonform ist. Durch Beschwerden von Mitarbeitenden, manchmal erst von Praktikantinnen und Praktikanten, landete das Verfahren beim Hessischen Datenschutzbeauftragten, der dem Unternehmen riet, es wiedereinzustellen.

„Besonders bei sehr kleinen bis mittelgroßen Unternehmen bestehen große Unsicherheiten in Sachen Datenschutz“, berichtet Gersberg. „Die größeren Firmen haben standardisiert Datenschutzbeauftragte benannt oder engagiert, die sich ständig weiterbilden und eine professionelle Beratung gewährleisten können. Die kleinen und mittelgroßen Unternehmen aber benötigen Beratung auch durch den Hessischen Datenschutzbeauftragten. Der missbräuchlichen Verwendung von Daten von Beschäftigten muss deutlich und von Anfang an ein Riegel vorgeschoben werden und das muss sich auch herumsprechen.“

Die Fülle der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten nehme immer weiter zu. Neben der Beratung von Unternehmen, Vereinen und Privatpersonen, kämen unter anderem noch Fortbildungen und Vorträge, Teilnahme an Konferenzen, Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen und die Presse- und Öffentlichkeit hinzu. „Die Aufgaben sind vielfältig, die Meldungen nehmen zu, die Beratungsanfragen auch – das Personal in der Datenschutzbehörde wird das auf Dauer nicht schultern können und bedarf dringend einer Aufstockung“, so Gersberg.