Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Donnerstag sein Urteil zum Berliner Mietendeckel gesprochen. Das Gericht erklärte das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin für mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher gegenstandslos. Der Vorsitzende des SPD-Bezirks Hessen Süd und stellvertretender Landesvorsitzender der SPD Hessen, Kaweh Mansoori fordert schnelle Nachbesserungen:

„Heute hat das Bundesverfassungsgericht erklärt, der Berliner Mietendeckel sei nicht verfassungsmäßig. Im Urteil heißt es, dass „Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann, in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit falle. Da der Bundesgesetzgeber das Mietpreisrecht abschließend geregelt hat, ist aufgrund der Sperrwirkung des Bundesrechts für die Gesetzgebungsbefugnis der Länder kein Raum.“ Damit ist der Berliner Mietendeckel leider nichtig. Der Bundesgesetzgeber ist nun gefordert und muss schnell nachsteuern, besser heute als morgen. Die SPD setzt sich für einen Mietenstopp im Bundesgesetz ein. Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungsmärkten wie etwa dem Rhein-Main-Gebiet brauchen zügig eine Entlastung. Jeder muss sich Wohnen leisten können, auch in Ballungsgebieten.“