Seit August 2018 wird die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz mit ihrer Familie rechtsextremistisch bedroht. Im Zuge der Drohschreiben mit der Signatur „NSU 2.0“ kam es zu einem unbefugten Abruf der Daten über einen Polizeicomputer. Jetzt taucht die gesperrte Privatadresse der Anwältin und zudem die Kita-Adresse ihrer Tochter in den Akten des Lübcke-Untersuchungsausschusses auf.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD im Hessischen Landtag und Mitglied im Untersuchungsausschuss 20/1, Günter Rudolph: „Der Schutz der Opfer steht bei der SPD an erster Stelle. Im Fall von Frau Basay-Yildiz haben CDU und Grüne gezeigt, wie Schutz auch aussehen kann. Ein unverantwortlicher Vorgang.“ Für die SPD-Fraktion sei nicht erkennbar, warum die Adresse in den Akten des UNA 20/1 auftauche, die dort definitiv nicht hingehöre.

Staatskanzleichef Wintermeyer und Innenminister Beuth haben selbst auf Rückfrage die Verantwortung von sich gewiesen, die gesperrten Daten unkenntlich zu machen. „Das geht nicht. Es handelt sich hier um hochsensible Daten, zudem befindet sich Frau Basay-Yildiz in einer direkten Bedrohungslage. Innenminister Beuth sollte alles für ihren Schutz und den ihrer Familie unternehmen und lässt sie stattdessen erneut im Stich. So haben wir uns die Transparenzoffensive des Innenministeriums nicht vorgestellt. Ansonsten ist die Landesregierung bei Aktenschwärzungen doch auch nicht zimperlich“, so Rudolph.