Der Hessische Landtag hat heute in Dritter Lesung die Änderungen an verschiedenen Sicherheitsgesetzen des Landes Hessen beschlossen. In der Plenardebatte sagte die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann:

„Nach den Anhörungen zu den Gesetzesänderungen, die die Regierungsfraktionen vorgeschlagen haben, hätten CDU und Grüne die Möglichkeit gehabt, ihre Pläne zu ändern. Und das wäre auch mehr als richtig gewesen, denn die Kritik der geladenen Expertinnen und Experten war zu recht verheerend. Noch dazu werden die zentralen verfassungsrechtlichen Einwände mit dem Gesetzesentwurf nicht ausgeräumt. Mit der Regelung des Abs. 3 Nr. 3 sollen die Datenanalyse weiterhin für die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten einsetzen, was das Gericht in Karlsruhe ausdrücklich moniert hatte.“

Damit kritisierte Hofmann nur einige der bemängelten Defizite des Gesetzentwurfes. Dieser sei weit von den verfassungsrechtlich erforderlichen gesetzlichen Vorgaben zur Gewährleistung von Transparenz, Rechtsschutz und Kontrolle entfernt.

„CDU und Grüne haben es versäumt und sich sogar dagegen gewehrt, dies alles in einem geordneten parlamentarischen Verfahren zu erörtern. Das ist eine Zumutung für das Parlament, vor allem aber für die hessische Polizei, die es nicht verdient hat, dass nach den Entscheidungen von 2018 und 2023 schon wieder eine Norm des Hessischen Polizeigesetzes für verfassungswidrig erklärt wird und sie damit faktisch – obwohl sie dies nicht zu verantworten hat – erneut öffentlich in Misskredit gerät“, kritisierte Hofmann und unterstrich die daraus resultierende Ablehnung der SPD-Fraktion des Gesetzentwurfes.