Am heutigen Dienstag haben die schwarzgrünen Regierungsfraktionen und Finanzminister Boddenberg die Änderungen zum Haushaltsplanentwurf 2022 vorgestellt, die durch die Niederlage der Hessischen Landesregierung vor dem Staatsgerichtshof notwendig wurden.

Der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Marius Weiß, sagte dazu in einer ersten Reaktion in Wiesbaden: „Dieser heutige Schritt wäre vermeidbar gewesen, wenn CDU und Grüne von Anfang an unsere Warnungen vor der Einrichtung des verfassungswidrigen Sondervermögens ernst genommen hätten. Es wird deutlich, dass es des sogenannten Corona-Sondervermögen nicht bedurft hätte.“

Weiß begrüßte, dass die Tilgung des Sondervermögens erst im Jahr 2024 beginnen solle. Auch das habe die SPD wiederholt gefordert. Zudem zeige das jetzige Vorgehen von CDU und Grünen, dass es kein Sondervermögen zur Bewältigung der Corona-Pandemie gebraucht habe. „Innerhalb des Haushaltsplanentwurfs stehen nun 500 Millionen Euro als Corona-Vorsorge für das Jahr 2022 zur Verfügung. Damit wird deutlich, dass sich alle Kosten, die durch die Corona-Pandemie verursacht werden, im Kernhaushalt abbilden lassen. Diesen Weg, auch mit zusätzlicher Unterstützung von Nachtragshaushalten, haben wir von Anfang an vorgeschlagen“, so Weiß.