In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung hat die SPD-Fraktion einen Antrag eingebracht, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, Nachteile, die sich für Architekten, Ingenieure und Planungsbüros bei Auftragsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte ergeben, bis zu einer endgültigen Neuregelung per Erlass abzumildern. Dies hatten die freien Berufe vor der Sommerpause in ihrer „Wiesbadener Erklärung“ gefordert.
Die SPD-Landtagsabgeordnete Elke Barth kritisierte CDU und Grüne für die Verzögerung einer möglichen Abmilderung. Barth sagte dazu am Freitag: „Dass gerade kleinere Büros bei Auftragsvergaben durch die aktuelle Gesetzeslage extrem belastet werden, ist seit langem bekannt und wurde auch durch die CDU und die Grünen in der Ausschusssitzung nicht bestritten. Trotzdem bestand die Regierungskoalition darauf, eine Novelle des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) in der neuen Legislaturperiode abzuwarten. Dies dauert eindeutig zu lange.“
„Seit März warten wir auf die geplante Gesetzesevaluierung, die das Ministerium auf einen Zeitpunkt nach der Wahl verschoben hat. Bis die Evaluierung vorliegt und sich neue Mehrheiten nach der Wahl dann auf Änderungen einigen, geht mindestens noch ein gutes halbes Jahr ins Land. Es ist eine Unverschämtheit gegenüber den freien Berufen, bis dahin nicht wenigstens geringfügige Verbesserungen per Erlass einzuführen wie die Vorgabe einheitlicher Muster für Interessenbekundungsverfahren, Festlegungen für die Verhältnismäßigkeit von Eignungskriterien und Referenzen. Da das Problem erkannt ist, ist es uns unverständlich, weshalb CDU und Grüne die freien Berufe weiter im Regen stehen lassen“, so Elke Barth.
Auf der einen Seite konstatiert die Landesregierung, dass es durch die gute Auftragslage im Privatsektor und die zunehmende Bautätigkeit insgesamt kaum noch Bieter auf öffentliche Ausschreibungen gebe, sorge aber gleichzeitig darum, dass es sich durch ungünstige Rahmenbedingungen für gerade kleinere Büros kaum noch lohnt, bei der Erstellung von B-Plänen oder anderen Planungsleistungen auf Ausschreibungen zu bewerben.
„Nichtstun ist keine Lösung, wenn man wirklich daran interessiert ist, dieses Problem gerade für mittelständische Unternehmer und Büros zu beheben“, so Barth abschließend.