Der rechtspolitische Ausschuss des Hessischen Landtags (RTA) hat heute erneut über die von der SPD-Fraktion geforderte Richteranklage beraten, die zum Ziel hat, gegen einen Verwaltungsrichter aus Gießen vorzugehen, dessen Urteile an seiner Treue zur Verfassung zweifeln lassen. CDU-Justizministerin Eva Kühne-Hörmann weigerte sich in der Sitzung des RTA, zu dem Fall Stellung zu beziehen.
Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Gerald Kummer, sagte nach der Ausschusssitzung:
„Das Schweigen der CDU-Justizministerin zu dem Fall ist schrecklich. Eigentlich sollte die zuständige Ministerin von sich aus ein Interesse daran haben, einen Richter zu sanktionieren, dessen Amtshandlungen Zweifel an seiner Verfassungstreue nahelegen. Denn ihre Aufgabe ist es, die Glaubwürdigkeit und das Ansehen der hessischen Justiz zu schützen. Die richterliche Unabhängigkeit ist ein entscheidendes, unverzichtbares Element unseres Rechtsstaates. Aber sie darf nicht missbraucht werden, um Gegner der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu schützen, die den Staat und seine Institutionen von innen heraus angreifen. Mit ihrem Schweigen und Nichtstun schadet die hessischen Justizministerin allen Richterinnen und Richtern im Land und dem Rechtsstaat insgesamt. Ihre Weigerung, tätig zu werden, wirkt wie ein Freifahrtschein für Verfassungsfeinde im Staatsdienst. Frau Kühne-Hörmann wird so selbst zu einer Belastung für die hessische Justiz.“