Anlässlich des 46. Tätigkeitsberichts des Hessischen Datenschutzbeauftragten erklärte der digitalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Tobias Eckert heute:

„Der Bericht gibt  einen guten Überblick über die Themen und Probleme im Datenschutz. Die Politik hat gerade aufgrund europäischer Regelungen weiterhin eigene Herausforderungen bei der Umsetzung eines modernen Datenschutzrechts in Hessen zu bewältigen. Ich würde mir wünschen, dass wir die einstige Voreiterrolle unseres Landes, die 1970 mit der Einführung des ersten deutschen Datenschutzgesetzes in Hessen begründet wurde, wiedererlangen und das Datenschutzrecht weiterentwickeln würden. Dafür müssen vier zentrale Aspekte berücksichtigt werden:

Ersten brauchen wir ein novelliertes Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz, das beiden Aspekten auch tatsächlich gerecht wird.

Zweitens muss ein zukunftsfestes Datenschutzgesetz aufnehmen, wie schnell die Vernetzung der Daten voranschreitet. Das Gesetz muss also nicht nur für die Gegenwart anwendbar sein, sondern auch vorwegnehmen, wie Daten in Zukunft verarbeitet, aber möglicherweise auch missbraucht werden können, und Mechanismen gegen diese Missbrauch vorsehen.

Drittens braucht es die Kontrolle nicht nur der behördlichen, sondern auch privater Datensammlungen.

Und dafür brauchen wir viertens einen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, dessen Amt angemessen mit Personal, Technik und Kompetenzen ausgestattet ist, um seine Aufgaben erfüllen zu können. Dazu gehört auch eine starke demokratische Legitimation des Beauftragten, die er erhält, wenn das Parlament ihn beruft.

Daran arbeiten wir – und wenn die anderen Fraktionen in diesem Parlament daran mitarbeiten wollen, dann sind sie dazu herzlich eingeladen.“