Der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Günter Rudolph, ruft zum Verfassungstag am 23. Mai dazu auf, sich stärker für Menschenrechte, Vielfalt und ein respektvolles Miteinander einzusetzen. Gerade in diesem Jahr müsse dieser Feiertag der Demokratie besonders gewürdigt werden.
„Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verabschiedet und in der Verfassung wurden Demokratie, Menschenrechte und Deutschland als Sozialstaat fest verankert. Und es geht im Grundgesetz um Vielfalt und um die festgeschriebene parlamentarische Demokratie. Diese ist eine Errungenschaft, deren Wert nicht hoch genug eingeschätzt werden kann“, so Rudolph. Der Parlamentarismus schaffe einen Ausgleich zwischen Kontinuität und Wechsel, achte die Minderheitsrechte und gewährleiste gesellschaftliche Vielfalt.
Das Grundgesetz sei auf die Bürgerinnen und Bürger, die Hessinnen und Hessen angewiesen und lebe davon, dass sie sich für Demokratie, Vielfalt und ein gerechtes Miteinander einsetzten. „Am 23. Mai 1863 wurde aber auch die älteste Partei Deutschlands gegründet. Die SPD, ohne deren immerwährenden Kampf für Gerechtigkeit und Demokratie das Grundgesetz nicht vorstellbar ist. Doch auch wenn das Grundgesetz ein Erfolg war und noch immer ist, dürfen wir uns darauf nicht ausruhen. Wir müssen seine Werte verteidigen und uns daran am 23. Mai besonders erinnern. Demokratie, Menschenrechte und Vielfalt gehören heute untrennbar nach Hessen und Deutschland“, so Rudolph.