Der Hessische Landtag hat heute über die Anpassung des so genannten „Ausführungsgesetzes zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch“ beraten. Die Änderung des Ausführungsgesetzes ist erforderlich, um den von der SPD-geführten Bundesregierung beschlossenen Kindersofortzuschlag in Hessen auszahlen zu können.
Die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Lisa Gnadl, sagte dazu: „Ab dem 1. Juli 2022 sollen von Armut betroffene Kinder auch in Hessen 20 Euro zusätzlich im Monat erhalten. Für uns ist das ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg zur Einführung einer Kindergrundsicherung. Das Geld muss schnell und unbürokratisch bei den Kindern ankommen und so lange ausbezahlt werden, bis die neue Kindergrundsicherung startet.“
In diesem Zusammenhang warb Gnadl erneut für das SPD-Konzept einer eigenen Kindergrundsicherung, das den Weg in den Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition gefunden habe. „Wir wollen dafür sorgen, dass alle Kinder in unserem Land sicher und gesund aufwachsen können“, so Gnadl. Neben der Sicherung des individuellen finanziellen Bedarfs gehe es auch um eine institutionelle Förderung von Kindern durch Kitas, Schulen, Förder- und Teilhabeangebote vor. „Kinder dürfen kein Armutsrisiko und Familien nicht auf Grundsicherung angewiesen sein, weil sie Kinder großziehen. Das bleibt unser Ziel“, fordert Gnadl.