Am heutigen Mittwoch hat der Hessische Landtag in seiner Plenardebatte über den 3. Medienänderungsstaatsvertrag beraten. Der von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer am 21. Oktober 2022 unterzeichnete Staatsvertrag muss vor dem geplanten Inkrafttreten am 1. Juli 2023 von allen Landtagen ratifiziert werden.

Zum Inhalt des vorgelegten Vertragstexts sagte die medienpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Angelika Löber, in der Plenardebatte am Mittwoch: „Die Diskussionen über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden sehr breit und in Teilen leider auch äußerst unsachlich geführt. Dass Reformen notwendig sind, ist den Rundfunk- und Fernsehanstalten erkennbar bewusstgeworden, sie befinden sich inzwischen auf einem Weg, der zuversichtlich macht. Dennoch muss die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiterhin diskutiert werden – aber sachlich und zielgerichtet. Denn darum geht es: ein qualitativ hochwertiges Programmangebot, gute digitale Angebote, eine transparente Verwendung der Finanzmittel sowie wirksame Kontrollmechanismen in den Anstalten. All dies sind wichtige Aspekte, denen der 3. Medienänderungsstaatsvertrag nachkommt.“

Löber begrüßte insbesondere die im Staatsvertrag vorgesehene Stärkung der Aufsichts- und Kontrollgremien in den Anstalten: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht unter besonderer Beobachtung. Um den Kräften etwas entgegenzusetzen, die das ZDF, die ARD-Anstalten und das Deutschlandradio gänzlich in Frage stellen, müssen die Öffentlich-Rechtlichen höchste Anforderungen an Compliance und Transparenz erfüllen. Nur dann kann der Schaden, den die RBB-Affäre angerichtet hat, repariert und das verloren gegangene Vertrauen wiederhergestellt werden. Die Neuregelungen im 3. Medienänderungsstaatsvertrag stärken Aufsicht und Kontrolle der Gremien über das Wirtschaften der Anstalten und sollten dazu führen, dass überzogener Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Grundlage genommen wird.

Die ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio tragen große publizistische Verantwortung für unsere Gesellschaft und die Demokratie, in der wir leben. Daher müssen sie höchsten Anforderungen an Transparenz, Professionalität und Verlässlichkeit gerecht werden – und zwar sowohl in journalistischer, als auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Der 3. Medienänderungsstaatsvertrag hilft den Anstalten dabei, diese Anforderungen der Allgemeinheit zu erfüllen. Und wenn sie das tun, dann werden sie auch in Zukunft den Bürgerinnen und Bürgern verlässliche und vertrauenswürdige Orientierungspunkte in einer zunehmend unübersichtlicher werdenden Medienwelt bieten.“