Am heutigen Dienstag hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Beamtenbesoldung in Hessen in den Jahren 2013 bis 2020 für verfassungswidrig erklärt. Für diesen Zeitraum stellte das Gericht fest, dass der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand der Bezüge zur Grundsicherung für Arbeitssuchende von 15 Prozent nicht eingehalten worden sei. Geklagt hatte ein Justizwachmeister, der die Auffassung vertrat, dass die ihm gewährten Bezüge der Besoldungsgruppe A6 gegen das verfassungsmäßig gebotene Abstandsgebot verstoßen hätten.

Für den Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Günter Rudolph, steht das Urteil in direktem Zusammenhang mit der Politik der schwarzgrünen Landesregierung: „Entgegen ihrer blumigen Sonntagsreden unternimmt die Hessische Landesregierung nichts dafür, die Landesbeamtinnen und Landesbeamten angemessen zu alimentieren. Das heutige Urteil markiert das Ende eines jahrelang andauernden Rechtsstreits. Seit 2016 hätte das zuständige Innenministerium proaktiv handeln können, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes nachhaltig zu stärken. Wirkliche Wertschätzung für die Landesbeamtinnen und Landesbeamten sieht anders aus.“

Das heutige Grundsatzurteil wird zukünftig auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigen und somit potenziell Auswirkungen auch über Hessen hinaus entfalten. Von dem durch den Verwaltungsgerichtshof festgestellten Defizit sind zudem nicht nur Angehörige der Besoldungsgruppe A betroffen; auch die für Professorinnen und Professoren geltenden Bezüge der W-Besoldungsgruppe werden hiervon erfasst.