In einer Aktuellen Stunde hat der Hessische Landtag heute den Blick nach Berlin gerichtet und über die Forderung der Fraktion der Freien Demokraten debattiert, die hessische Landesregierung möge im Bundesrat das Inflationsausgleichsgesetz (InflAusG) der Bundesregierung unterstützen. Das Gesetz ist Teil des dritten Entlastungspaketes des Bundes und beinhaltet neben dem Ausgleich der so genannten „kalten Progression“ im Einkommensteuertarif mehrere Elemente zur gezielten Unterstützung und Entlastung von Familien.

In der Plenardebatte dazu sagte der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph: „Natürlich kann dieses Gesetz der Bundesregierung nicht den gesamten Verlust an Kaufkraft ausgleichen, den jeder von uns derzeit spürt. Wesentlich ist, dass mit dem Gesetz vor allem Familien mit Kindern entlastet und unterstützt werden, denen die Inflation besonders hart zusetzt.“

Aus seiner Sicht, so Rudolph, müssten zur Gegenfinanzierung die hohen Zufallsgewinne, die in der Krise bei manchen Unternehmen anfielen, steuerlich abgeschöpft werden. „Es kann ja nicht sein, dass die Masse der Bürgerinnen und Bürger und ein Großteil der Wirtschaft mit existenziellen Probleme kämpfen müssen, während sich einige Krisengewinnler die Taschen vollmachen“, so Rudolph.

Er sehe allerdings nicht nur den Bund, sondern auch die Länder in der Pflicht, ihren Teil zu Linderung der Krisensymptome beizutragen: „Auch die schwarzgrüne Landesregierung in Hessen muss einen substanziellen Beitrag leisten, damit wir alle möglichst sicher durch die wirtschaftlichen Verwerfungen kommen, in die uns der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine gestürzt hat. Meine Fraktion ist bereit, dabei konstruktiv mitzuarbeiten“, sagte Günter Rudolph.