Schwangere Frauen verdienen eine gute Beratungs- und Gesundheitsversorgung, die die Selbstbestimmung über den eigenen Körper und das eigene Leben gewährleistet. Nach der Anhörung zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Schwangerschaftskonfliktgesetz im Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss resümierten Lisa Gnadl, sozialpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, und Nadine Gersberg, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion: „Der vorliegende Gesetzesentwurf der Landesregierung reicht bei weitem nicht aus, um eine flächendeckende Beratung von schwangeren Frauen in Konfliktsituationen sicherzustellen.“
Gnadl kritisiert insbesondere die noch immer zu hoch angesetzte Ärztequote bei der Kalkulation der notwendigen Beratungskapazitäten. „Durch die Ärztequote bleiben den Beratungsstellen zu wenig finanzielle Mittel“. Zudem führen Ärztinnen und Ärzte meist nicht die wichtige psychosoziale Beratung, Informationen zu familienfördernden Leistungen, Beratung zum Mutterschutz und Elternzeit durch. „Eine ganzheitliche Betrachtung und Beratung, die die Frauen unbedingt benötigen“, so Gnadl.
Es fehle an Kliniken sowie an Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführten sowie an finanziellen Mitteln in den Beratungsstellen. „Hier gibt es schon seit langem das Problem, dass unterjährige Tariferhöhungen nicht direkt berücksichtigt werden, berichtet Gnadl. Sie forderte eine rasche Berücksichtigung der Tariferhöhungen in den Förderbeträgen des Landes.
Nadine Gersberg wies zudem darauf hin, was nicht im Gesetzesentwurf stehe: „Mit keinem Wort wird darauf eingegangen, dass es in Hessen kaum noch Möglichkeiten gibt, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen. Die Gießener Ärztin Dr. Kristina Hänel hat in ihrer Stellungnahme sehr deutlich gemacht, dass Abbrüche noch nicht einmal in allen großen Kliniken des Landes durchgeführt werden“. Sie unterstützte die Forderung Hänels, dass sich ein Krankenhaus, das öffentliche Gelder zur Finanzierung erhalte, an der Versorgung von Frauen in Konfliktlagen beteiligen müsse.
Auch für das Problem des Wegfalls von Beratungsstellen und die Unterversorgung von Frauen in Konfliktsituationen biete der Gesetzentwurf keine Lösung. „Teilweise warten Frauen viel zu lang auf ein Beratungsgespräch. Das ist Zeit, sie nicht haben, wenn sie die gesetzlichen Fristen einhalten wollen“, so Gersberg.