Der Hessische Landtag hat heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Modernisierung medienrechtlicher Vorschriften behandelt. Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Stephan Grüger, stellte in der Debatte klar, dass die SPD-Fraktion die in dem Gesetzentwurf festgelegte Reduzierung der Offenen Kanäle, auch als „Bürgerfernsehen“ bekannt, von vier auf zwei nicht mitmachen werde. „Hier droht die Gefahr, dass jahrzehntelang gewachsene Strukturen der Medienkompetenzförderung zerschlagen werden“, begründete Grüger die Ablehnung der SPD-Fraktion bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf.
Die SPD-Fraktion hatte im zuständigen Hauptausschuss die Streichung der entsprechenden Formulierung in § 27 Abs. 2 des Gesetzentwurfes beantragt, dies wurde jedoch von der schwarzgrünen Mehrheit abgelehnt. Grüger wies die Behauptung von Vertretern der schwarzgrünen Regierungskoalition zurück, dass der Landesrechnungshof angeblich empfohlen habe, Standorte der Offenen Kanäle zu streichen, der Rechnungshof habe vielmehr ein Konzept mit überprüfbaren Kennzahlen gefordert. „Dies wäre auch mit der Beibehaltung von vier Offenen Kanälen möglich gewesen“, unterstrich der SPD-Abgeordnete. „Die zwangsweise Reduzierung der Zahl der Offenen Kanäle überwiegt im Negativen alle positiven Aspekte des Gesetzentwurfes“, bedauerte Grüger.