Der Hessische Landtag hat heute auf Antrag der SPD-Fraktion in einer aktuellen Stunde über die verfassungswidrige Unteralimentierung der hessischen Beamtinnen und Beamten debattiert.

Ende November vergangenen Jahres hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) festgestellt, dass die Besoldungspraxis für die Beamtinnen und Beamten des Landes mindestens von 2013 bis 2020 verfassungswidrig gewesen sei, da eine so genannte „Unteralimentierung“ in den unteren Besoldungsgruppen bestand. Das Land Hessen habe bei den Besoldungen bis zur Gruppe A10 bzw. A11 nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von 15 Prozent zur Grundsicherung für Arbeitssuchende eingehalten. Der VGH hat das Verfahren an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) weitergeleitet, da nur dieses die Verfassungswidrigkeit der hessischen Beamtenbesoldung formal feststellen kann.

Doch schon jetzt, so der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, müsse die schwarzgrüne Landesregierung schnell sicherstellen, dass die hessischen Beamtinnen und Beamten verfassungsgemäß besoldet würden.

Rudolph sagte am Donnerstag im Landtag: „Aber statt das Offensichtlich zu akzeptieren – nämlich, dass die Besoldung für einen namhaften Teil der Beamtinnen und Beamten des Landes jahrelang verfassungswidrig war – spielt die Landesregierung auf Zeit und will nun erst das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes abwarten, das frühestens in zwei bis drei Jahren ergehen wird.

Diese Hinhaltetaktik ist unsäglich. Schwarzgrün macht damit deutlich, welche Geringschätzung die Koalition und die Landesregierung den Beamtinnen und Beamten des Landes entgegenbringen. Und die blumigen Sonntagsreden, mit denen der Innenminister und andere Regierungsmitglieder gerne die hessische Beamtenschaft umschmeicheln, entpuppen sich als pure Heuchelei.

Bemerkenswert ist, dass sich die Landesregierung sozusagen sehenden Auges in diese Situation gebracht hat: Es war abzusehen, dass der VGH die Verfassungswidrigkeit der hessischen Besoldungspraxis feststellen und das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorlegen würde. Und es ist ebenso absehbar, wie das BVerfG darüber entscheiden wird. Trotzdem hat Schwarzgrün keine Vorkehrungen getroffen, um die betroffenen Beamtinnen und Beamten zu entschädigen, und keine Rücklagen im Landeshaushalt eingestellt.

Es manifestiert sich hier neben der mangelnden Wertschätzung für die hessischen Beamtinnen und Beamten auch ein großer Mangel an Respekt gegenüber dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Beides ist unerträglich.“