Wie der Spiegel heute berichtet, haben die Hinterbliebenen der Opfer des rassistischen Anschlags von Hanau eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben. Damit gehen die Opferfamilien juristisch gegen das Land Hessen vor. Die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Nancy Faeser, erklärte dazu heute in Wiesbaden:

„Der Schritt, den die Opferfamilien mit der Dienstaufsichtsbeschwerde gegangen sind, ist mehr als verständlich. Sie verdienen endlich Antworten auf die vielen quälenden Fragen, die sich Ihnen seit über einem Jahr stellen und die mit jedem Bericht über neue Details drängender werden. Wenn der ehemalige hessische Justizminister und Rechtsanwalt Rupert von Plottnitz, der die Opferfamilien in dieser Sache vertritt, von ‚gravierenden Versäumnissen und Fehlleistungen von Behörden, für die das Land Hessen verantwortlich ist‘ spricht, dann kann das nicht einmal mehr ein Herr Beuth ignorieren. Die von den Opferfamilien erhobene Dienstaufsichtsbeschwerde zeigt das Versagen des Innenministers. Ein Untersuchungsausschuss wird damit unumgänglich.“

Faeser kritisierte, dass der Innenminister bislang so gut wie nichts getan habe, um alle Umstände der Tat aufzuklären. „Es muss endlich geklärt werden, ob und warum der Notausgang in der Bar an einem der Tatorte verschlossen war. Und es muss endlich geklärt werden, wie es sein kann, dass der polizeiliche Notruf, der zumindest Vili Viorel Păun hätte das Leben retten können, teilweise nicht erreichbar war“, sagte Faeser.

In beiden Punkten hatte die SPD-Fraktion seit mehreren Monaten dringende politische Aufklärung durch Innenminister Beuth und Einsicht in die Akten gefordert. „Der Innenminister scheint sich jedoch seiner Verantwortung und Verpflichtung, für Klarheit zu sorgen über das, was in jener Nacht wirklich passiert ist, immer noch nicht bewusst zu sein. Die Akteneinsicht hat er mit der Begründung, dass der Generalbundesanwalt diese verwehre, im letzten Innenausschuss abgelehnt. Dabei hatte eben dieser Generalbundesanwalt schriftlich darlegen lassen, dass Fragen der polizeiinternen Organisation und Arbeitsweise nicht Gegenstand der Ermittlungen und der Verfahrenshoheit des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshofs waren oder sind“, kritisierte Faeser. Aus ihrer Sicht sei Beuths Verhalten nicht der richtige Umgang mit Parlament und Öffentlichkeit und erst recht nicht mit den Opferfamilien, für deren Vorgehen, sie daher vollstes Verständnis habe.