In der heutigen Plenarsitzung wurde in zweiter Lesung die Änderung des Hessischen E-Government-Gesetzes und weiterer Vorschriften beschlossen. Vom versprochenen hessisches Silicon Valley sei dieses Gesetz meilenweit entfernt, so die Kritik der SPD-Fraktion. Der digitalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Bijan Kaffenberger, sagte dazu:
„Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist alles andere als innovativ. Beschränkt er sich doch lediglich auf das absolut Notwendige, um die Umsetzung des Onlinezugangsgesetz gewährleisten zu können. Wir hatten deshalb einen Änderungsantrag eingebracht, der zusammen mit dem Gesetz angehört wurde. Die Auswertung der Stellungnahmen der Verbände zeigt deutlich, dass die von uns geforderten Änderungen von einer breiten Mehrheit der Anzuhörenden begrüßt wird. Und sie zeigt auch, wie weit Hessen vom versprochenen europäischen Silicon Valley der Digitalministerin Sinemus entfernt ist.“
Ganz grundlegende Fragen, die unbedingt einer gesetzlichen Regelung bedürften, würden noch immer nicht von der hessischen Landesregierung angegangen. „Prozesse müssen evaluiert, Schriftformerfordernisse abgebaut und Beschäftigte weitergebildet werden. Außerdem müsste die Landesregierung regelmäßig über den Stand der Verwaltungsdigitalisierung berichten. Diese Änderungen haben wir beantragt und sie wurden von den Anzuhörenden mehr als begrüßt – das schien der Landesregierung jedoch nicht Grund genug, unsere Vorschläge anzunehmen“, kritisierte Kaffenberger. Die Digitalisierung der Verwaltungen in Hessen müsse endlich höchste Priorität genießen und innovativ vorangetrieben werden. „Diesem Anspruch wird das Gesetz der Landesregierung ohne die Änderungen der SPD nicht gerecht. Das ist eine vertane Chance“, sagte Kaffenberger.