Der Untersuchungsausschuss 20/1 soll die Rolle der hessischen Sicherheitsbehörden im Mordfall Lübcke aufarbeiten. In seiner heutigen Sitzung wurde ein pensionierter Polizeibeamter zum Beweisthema Gefährlichkeit und zur Teilnahme an Veranstaltungen von Stephan E. und Markus H. vernommen. Aussagen hierzu stünden in eklatantem Widerspruch zu vorangegangenen. Zum Beispiel wurde die Teilnahme von Stephan E. auf einer Sonnenwendfeier 2011 thematisiert und die Ausgestaltung des Informationsaustauschs mit dem Landesamt für Verfassungsschutz.

Dazu der Obmann und Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, Günter Rudolph, heute in Wiesbaden: „Stephan E. war der Polizei und dem Landesamt für Verfassungsschutz als Intensivstraftäter und Rechtsextremist bekannt. Dass ein Polizeibeamter in verantwortlicher Position nicht mit der Person Stephan E. befasst gewesen sein will, klingt abenteuerlich.“

Trotz mehrerer Vermerke, die die Unterschrift des Zeugen trügen und des ellenlangen Strafregisters von E. solle dieser beim Staatsschutz keine besondere Aufmerksamkeit erregt haben.

„Fakt ist aber auch, dass E. noch Mitte 2013 in der einschlägigen RED-Datei (Rechtsextremismus-Datei) abgefragt wurde. Abfragen erfolgen niemals ohne Anlass. Niemals. Hier haben wir ein erneutes Indiz, welches klar und deutlich gegen die vermeintliche Abkühlung von Ernst spricht. Sichtbar wurde heute zudem, dass die von Schwarzgrün zu verantwortende knappe Personaldecke die Arbeit der Polizei zusätzlich erschwert hat“, so Rudolph.