In der heutigen Plenarsitzung hat der Hessische Landtag den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses „Hanau“ (UNA 20/2) sowie die dazu abgegebenen Sondervoten behandelt. Dazu erklärte die Obfrau der SPD-Landtagsfraktion im UNA 20/2, Heike Hofmann:
„Die Arbeit des Untersuchungsausschusses zu Hanau findet heute ein Ende. Wir hätten uns einen gemeinsamen, fraktionsübergreifenden Abschlussbericht gewünscht und haben uns deshalb sehr um einen Konsens im Untersuchungsausschuss bemüht. Gelungen ist dies jedoch nur in Teilen – etwa beim Vorwort, in den Feststellungen und in einigen Teilen der Bewertungen.
In wichtigen Punkten ist ein Dissens geblieben, der für uns die Erstellung eines Sondervotums unumgänglich gemacht hat. Wir halten es für notwendig, dass Versäumnisse und Verantwortlichkeiten auch als solche benannt werden, um glaubwürdig an den erforderlichen Verbesserungen arbeiten zu können. Insbesondere bei den Ausführungen im Abschlussbericht zur Notruforganisation, zur Opfernachsorge und zur Ausführung des Einsatzes der Sicherheitskräfte in der Tatnacht kommen wir zu einer abweichenden Bewertung. Dabei gehen wir auf die Versäumnisse ein, um daran anknüpfend eine Grundlage für bevorstehende Verbesserungen zu schaffen.
In unseren Handlungsempfehlungen gehen wir detailliert auf notwendige Änderungen ein, mit dem Ziel rechtsextremistische Attentate künftig zu verhindern und ihnen den Nährboden zu entziehen. Dazu gehören insbesondere Änderungen im Waffengesetz, aber auch die Opferschutzaufgabe – die nicht zum ersten Mal in der Kritik steht – muss dringend verbessert und an die Bedürfnisse der Angehörigen angepasst werden. Auch beim Einsatz in Hanau hat die Sensibilität gegenüber den Angehörigen der Opfer gefehlt, was dazu geführt hat, dass sie sich wie Täter behandelt gefühlt haben. Das darf nicht das Ergebnis der Wahrnehmung der Opferschutzaufgabe sein. Zudem bedarf es der Schaffung neuer Strukturen, etwa in Form einer Amokprävention.“