Im Rahmen der heutigen Plenardebatte hat sich der Hessische Landtag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP zur Einführung eines Lobbyregistergesetzes befasst. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Kontakte zwischen der Politik sowie Interessensvertreterinnen und -vertretern transparent erfasst und somit nachvollziehbar gemacht werden.

Hierzu äußerte sich Angelika Löber, Obfrau der SPD-Landtagsfraktion im Hauptausschuss: „Es mutet seltsam an, dass Schwarzgrün ein Projekt, dass bereits in der vergangenen Legislaturperiode hätte umgesetzt werden sollen, just noch rechtzeitig vor der Landtagswahl durchbringen möchte. Dabei liegt die Vermutung nahe, dass hier – wie auch auf Bundesebene – insbesondere die CDU massiv auf der Bremse gestanden hat. Warum einzelne Abgeordnete oder sogar ganze Fraktionen kein Interesse an einem weitreichenden Lobbyregister haben, dazu kann man sich – auch vor dem Hintergrund von Maskenskandalen oder Unternehmensbeteiligungen – unterschiedliche Gedanken machen.“

Hierbei gehe es aber gerade nicht um parteipolitische Ränkespiele. „Bei der Einführung eines wirklichen Lobbyregistergesetzes geht es letztlich um Transparenz und Glaubwürdigkeit und damit um nicht weniger als das Vertrauen in Demokratie und Rechtsstaat, Glaubwürdigkeit und Akzeptanz von Politik sowie das Vertrauen in die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die gewählten politischen Akteure. Politische Interessenvertretung ist per se dabei durchaus legitim, sie muss sich aber an klaren Leitlinien orientieren“.

Hessen hätte mit einem wirklichen Lobbyregistergesetz kraftvoll vorangehen können. „Neben dem Regelwerk auf Bundesebene hat lediglich Bayern bislang ein weitreichendes Lobbyregister auf den Weg gebracht. Sowohl auf Bundesebene als auch hier in Hessen war und ist es die SPD, die für echte Transparenz bei der Einflussnahme auf Politik und Gesetzgebung steht. Der jetzt vorgestellte Gesetzentwurf ist letztlich nur ein Minimalkonsens. Es geht um die tatsächliche Darstellung des legislativen und exekutiven Fußabdrucks, um die Einflussnahme von außen sichtbar zu machen, um die Vermeidung von zu vielen Ausnahmeregelungen oder um die Einsetzung eines Lobbyismusbeauftragten. Vor diesem Hintergrund sind wir aber natürlich weiterhin bereit, den Gesetzentwurf konstruktiv zu begleiten und freuen uns auf die Anhörung im Ausschuss“, so Löber.