Der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Günter Rudolph, sieht in der Einigung der Innenministerinnen und Innenminister der EU auf ein neues europäisches Asylverfahren die Chance auf eine verlässliche Steuerung der Migration in Europa. Rudolph sagte dazu am Freitag:
„Die Innenministerinnen und Innenminister der EU haben gestern in Luxemburg nach erkennbar schwierigen Verhandlungen einen wichtigen Durchbruch erreicht und einen jahrelangen Stillstand beendet. Bundesinnenministerin Nancy Faeser ist gelungen, woran alle ihre Amtsvorgänger in den letzten 20 Jahren gescheitert sind: Eine von Verantwortung und europäischer Solidarität geprägte Reform der europäischen Asylpolitik und ihrer Verfahren herbeizuführen, die für eine verlässliche Steuerung und Ordnung von Migration in Europa sorgt, ohne die Grundrechte der schutzbedürftigen Menschen einzuschränken.
Die Staaten der EU haben mehrheitlich bewiesen, dass sie sich ihrer Verantwortung für diejenigen, die vor Krieg und Terror flüchten müssen, für den globalen Schutz der Menschenrechte und für das Funktionieren der Europäischen Union bewusst sind.
Mit ihrem Luxemburger Beschluss haben die Innenministerinnen und Innenminister der EU das Europa der offenen Grenzen gesichert. Denn ohne diesen Beschluss hätte eine weitere nationalstaatliche Abschottung in Europa und damit der faktische Zusammenbruch des Schengen-Raums gedroht. Dies zu verhindern, war das erklärte Ziel der deutschen Bundesregierung. Dass dieses Ziel erreicht wurde, ist das Verdienst von Bundesinnenministerin Nancy Faeser.
Ich halte es für wichtig, nun vor allem auf die Verbesserungen zu schauen, die sich aus dem neuen EU-Asylverfahren für die Menschen ergeben, die in Europa Schutz suchen: Künftig gelten EU-weit einheitliche Mindeststandards für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden – das ist ein großer Fortschritt gegenüber dem status quo. Die Asylverfahren an den Außengrenzen der EU werden auf hohen rechtsstaatlichen Standards und auf einem konsequenten Schutz der Menschenrechte fußen. Und um es deutlich zu sagen: Das Grundrecht auf Asyl wird nicht angetastet.
Zudem gelten die Asylverfahren an den Außengrenzen der EU ausdrücklich nicht für Menschen, die auf der Flucht sind vor Folter, Krieg und Terror. Und sie gelten auch nicht für unbegleitete Minderjährige, die weiterhin in die EU einreisen dürfen.
Die Europäische Union hat gestern in Luxemburg bewiesen, dass sie willens und in der Lage ist, zu handeln – auch und gerade in der Frage von Flucht und Migration, die wahrscheinlich das schwierigste Thema ist, dem sich die Politik in Deutschland, in Europa und weltweit stellen muss. Ich bin überzeugt, dass der Durchbruch in der europäischen Asylpolitik nicht zustande gekommen wäre ohne die klare, konstruktive und besonnene Verhandlungsführung Deutschlands und der deutschen Innenministerin.“