Der Hessische Landtag hat heute auf Antrag der SPD-Fraktion über die Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum debattiert. CDU und Grüne planen, den regelhaften Einsatz von Videokameras erheblich zu erweitern.
In der Debatte sagte der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph:
„Jedes Gesetz, das die innere Sicherheit betrifft, muss die Balance wahren zwischen den berechtigten Sicherheitsinteressen und den grundgesetzlichen Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger. Diese Balance fehlt den Plänen des Innenministers für eine pauschale Ausweitung der permanenten Videoüberwachung auf alle Bahnhöfe, Flughäfen, Sportstätten, Einkaufszentren und sogar Packstationen vollständig. Minister Beuth und der Rest der schwarzgrünen Landesregierung missachten mit diesem Vorhaben das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in grober Weise.
CDU und Grüne nehmen sehenden Auges den nächsten Bruch der hessischen Verfassung und des Grundgesetzes in Kauf – nachdem sie schon bei der Besetzung der Spitze des Hessischen Landeskriminalamtes und bei der Gründung der Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit Regelungen geschaffen haben, die verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft sind und die deswegen vom Staatsgerichtshof überprüft werden.
Und nun also die Pläne zur Ausweitung der Videoüberwachung. In der Expertenanhörung hier im Hessischen Landtag war das Urteil der Staats- und Verfassungsrechtler eindeutig, die Bewertungen reichten von ‚verfassungsrechtlich kritisch‘ bis ‚eindeutig verfassungswidrig‘.
Dass sich der Innenminister, den verfassungsrechtliche Bedenken bekanntermaßen nur am Rande interessieren, davon nicht beeindrucken lässt, passt ins Bild. Aber dass die Grünen, die sich doch andernorts so gerne als Partei der Bürgerrechte darstellen, all dies stumm abnicken – das ist erschütternd.
Ein Gesetz, das mehr Probleme schafft als es löst, das in Konflikt zur Verfassung steht und elementare Bürgerrechte missachtet, darf nicht verabschiedet werden.
Ich fordere den Innenminister und die schwarzgrüne Landesregierung deswegen auf, diesen Gesetzentwurf zurückzuziehen.“