Die sozialpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Lisa Gnadl, hat es begrüßt, dass der Hessische Landtag heute ein Wahlrecht auf Landesebene für vollbetreute Menschen in Hessen beschlossen hat.
Gnadl sagte dazu am Dienstag in Wiesbaden: „Das Bundesverfassungsgericht hat die pauschalen Wahlrechtsausschlüsse von Menschen, die in allen Angelegenheiten betreut werden, für grundgesetzwidrig erklärt. Deswegen ist es gut und richtig, dass die Betroffenen mit dem heutigen Tag endlich auch in Hessen nicht mehr pauschal von Wahlen ausgeschlossen sind. Andere Bundesländer sowie der Bund, haben schon längst gehandelt. In Hessen haben wir die Debatte mit unserem Gesetzentwurf zu Beginn der Legislaturperiode angestoßen. CDU und Grüne haben lange gebraucht, um einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem ziemlich genau das steht, was wir immer gefordert haben. Aber wir wollen uns heute nicht über Fragen des Urheberrechtes streiten, sondern darüber freuen, dass die ungerechtfertigten Wahlausschlüsse der Vergangenheit angehören.“
Hintergrund:
Die Bundesrepublik Deutschland ist im Jahr 2009 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen beigetreten, weswegen sich Deutschland – und damit auch Hessen – vor mehr als 10 Jahren dazu verpflichtet hat, „sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können“.
Das Bundesverfassungsgericht hatte geurteilt, dass der bisherige automatische Wahlrechtsausschluss für Menschen, die in allen Angelegenheiten betreut werden, gegen den Grundsatz der allgemeinen Wahl und gegen das Diskriminierungsverbot aufgrund einer Behinderung gegen das Grundgesetz verstößt.