Nachdem sich Sozialminister Klose in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der SPD vehement für mehr barrierefreien Wohnraum und vor allem auch für Rollstuhlfahrer stark gemacht hatte, sieht sich die SPD in ihrem Gesetzentwurf bestätigt. Dieser sieht eine Änderung von § 54 der Hessischen Bauordnung vor, der im Juni in einer breitgefächerten Anhörung beraten wurde und bald zu einer zweiten Lesung ins Parlament kommt.
Elke Barth, wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, die bei Ihrer Gesetzesinitiative eng mit dem VDK kooperiert hatte: „Folgt man den Ausführungen des Sozialministers, der die Schaffung mehr barrierefreien Wohnraums als „gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ sieht, kommt Schwarzgrün um eine Annahme des SPD-Gesetzentwurfs nicht umhin. Die Vorgaben, die die SPD vorschlägt, sind notwendig, um gerade auch in kleineren Mehrfamilienhäusern von Anfang an mehr barrierefreie Wohnungen zu erstellen. Ein nachträglicher Umbau, das hat die Anhörung hervorgebracht, ist in jedem Fall teurer.“ Außerdem müssten deutlich mehr barrierefreie, rollstuhlgerechte Wohnungen geschaffen werden – und hier sei ein Umbau im Bestand oft nicht möglich. Die von der KFW aufgelegten Fördertöpfe für altengerechtes Wohnen seien in diesem Jahr so früh wie noch nie leer gewesen, auch das zeige den immensen Bedarf.
„Gerade die Grünen zeigen sich bei den bisherigen Beratungen des Gesetzes wenig kooperativ, aber wir als SPD hoffen, dass die nun erhobene erdrückende Datenlage dazu führt, Schwarzgrün doch noch zu überzeugen“, so Barth.