Der Hessische Landtag hat heute über den Antrag der AfD-Fraktion auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Handeln der Politik in der Corona-Pandemie debattiert. In der Aussprache legte Lisa Gnadl, die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion, dar, warum der Antrag aus Sicht ihrer Fraktion in der vorgelegten Form nicht beschlussfähig sei.
Gnadl sagte:
„Der Untersuchungsausschuss ist eines der kraftvollsten parlamentarischen Instrumente, die der Opposition zur Verfügung stehen, um die Regierung und ihr Handeln zu durchleuchten und zu kontrollieren. Die Rechte der Opposition gehen da sehr weit. Aber: Der Untersuchungsauftrag selbst muss sich im Rahmen der verfassungsmäßigen Aufgaben des Parlaments bewegen. Und daran haben wir gravierende Zweifel, die ausgeräumt werden müssen, bevor der Untersuchungsausschuss eingesetzt werden kann.
Wir haben erhebliche Zweifel, dass der vorliegende AfD-Antrag auf Einsetzung eines Corona-Untersuchungsausschusses das Bestimmtheitsgebot, das ‚Antizipationsverbot‘ und insbesondere das das Bundesstaatsprinzip in ausreichendem Maße beachtet.
Als ‚Akteure‘, deren Handeln zu untersuchen wäre, nennt der AfD-Antrag unter anderem das Paul-Ehrlich-Institut, das Robert-Koch-Institut, die Ministerpräsidentenkonferenz und die Bund-Länder-Koordinierung – also lauter Institutionen und Einrichtungen, für die der Hessische Landtag keine Zuständigkeit und keine Zugriffskompetenz hat.
Und dann finden sich in dem Antrag immer wieder Formulierungen, die klarmachen, dass die AfD schon jetzt weiß, was sie am Ende herausgefunden haben möchte.
Das alles ist kein semantisches Problem, sondern ein verfassungsrechtliches. Und deswegen wollen wir diesen Einsetzungsantrag in den Hauptausschuss überweisen, um dort unsere verfassungsrechtlichen Bedenken zügig zu klären.
Selbstverständlich müssen wir darüber sprechen, was Corona mit uns, mit unseren Mitmenschen, mit unserem Land gemacht hat. Und zwar zugewandt, verständnisvoll und mit Respekt vor dem, was Menschen in der Corona-Zeit erlebt und zum Teil erlitten haben.
Was wir ablehnen, sind Tribunale. Denn mit den Kategorien von Schuld und Sühne lässt sich die Corona-Pandemie auch im Rückblick nicht fassen.
So, wie der Antrag formuliert ist, geht es der AfD bei dem Untersuchungsausschuss nicht um Aufklärung, sondern um Anklage. Und für Anklagen ist die Justiz zuständig, nicht das Parlament.“