Zum heutigen Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel zur Aussetzung des islamischen Religionsunterrichts mit dem Partner Ditib erklärt der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Christoph Degen:

„Der Erfolg für den Moscheeverband Ditib ist nach dem Ausschreibungsdesaster zum Videokonferenzsystem der Schulen die nächste bittere Niederlage von Kultusminister Lorz vor Gericht. Der Minister sucht die juristische Auseinandersetzung und steckt eine Klatsche nach der anderen ein. Das zeugt von grober handwerklicher Inkompetenz.“

Gerade für einen Juristen wie Lorz sei das Urteil eine klatschende Ohrfeige. Das Gottvertrauen des Ministers, der im Ausschuss nach jeder Niederlage gerne die römische Juristenweisheit bemüht, dass man auf hoher See und vor Gericht nur auf Gott vertrauen könne, sei inzwischen überholt. Von einem mit Juristen gespickten Ministerium könne erwartet werden, dass es derartige Bruchlandungen verhindere.

„Minister Lorz wird zunehmend zur Belastung für die Koalition und den neuen Ministerpräsidenten. Er versagt nicht nur in pädagogischen Fragen, hat keinen Plan wohin er mit unseren Schulen will, hat keine Ahnung über die Menge des Unterrichtsausfalls an unseren Schulen, sondern er bekommt auch in rechtlichen Fragen nichts auf die Kette“.

Nach dem jahrelangen Wahlkampfgetöse mit der Weigerung eine gütliche Einigung zu erreichen, sei es nun an der Zeit, alle Beteiligten an einen Tisch zu bringen.

„Religionsunterricht ist ein ordentliches Lehrfach, das im Hessischen Schulgesetz verankert ist und sich sowohl auf das Grundgesetz wie auch die hessische Verfassung gründet. Deshalb muss die Landesregierung jetzt endlich eine rechtssichere Lösung für den bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht vorlegen. Der von der Landesregierung vor sechs Jahren eingeführte staatliche Islamkundeunterricht ist nicht der Schlüssel dazu“, so Degen.