In der heutigen Plenarsitzung des Hessischen Landtags wurde über die Änderung des Ortsgerichtsgesetzes debattiert. Dazu sagte Gerald Kummer, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:

„Heute ist ein guter Tag für die Hessischen Ortsgerichte. Diesen Tag hätte es schon lange geben können, aber die Landesregierung aus CDU und Grünen musste erst den richtigen Weg einschlagen. Denn erst durch das Bemühen der SPD-Landtagsfraktion ist eine von SPD, CDU und Grünen gemeinsam getragene Gesetzesinitiative zum Hessischen Ortsgerichtsgesetz entstanden, die die Schätzungen der Ortsgerichte künftig wieder für steuerliche Zwecke anerkennt.“

Vorangegangen seien monatelange Debatten, unzählige Gespräche mit Vertretern der Hessischen Landesregierung und Initiativen der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, denn ein Landeserlass habe die Schätzungsurkunden der Hessischen Ortsgerichte für steuerliche Zwecke nicht mehr anerkannt. Dies ignoriere die besondere Stellung der Ortsgerichte für steuerliche Zwecke und konterkariere das Ehrenamt.

„Die in jeder hessischen Stadt oder Gemeinde anzufindenden Ortsgerichte übernehmen vielfältige Aufgaben und leisten für die Bürgerinnen und Bürger wichtige Hilfeleistungen. Sie sind in ihrer Form einmalig in Deutschland. Durch unsere Initiative werden die Ortsgerichte nicht nur erhalten, sondern sogar gestärkt. Es lohnt sich zu kämpfen. Wenn man das Ehrenamt stärken will, darf man nicht nur Sonntagsreden halten, sondern man muss auch handeln. Das hat die Landesregierung aus CDU und Grünen erst auf unser Drängen vermocht“, so Kummer.