Nach der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschuss 19/3 des Hessischen Landtags und der dortigen Vernehmung des Sachverständigen Professor Paulus, sowie der Zeugen Dr. Bormann und Dembowski, sagte der Obmann der SPD-Fraktion im Ausschuss, Norbert Schmitt, am Montag in Wiesbaden: „Die bisher von Seiten des Innenministeriums wiederholt getätigte Aussage, neben Palantir sei kein anderes Unternehmen in der Lage gewesen vergleichbare Leistungen zu erbringen, wurde durch den Experten für Cyber-Sicherheit und Kenner der Szene, Professor Sacher Paulus, eindeutig widersprochen. Professor Paulus kommt zu dem klaren Ergebnis, dass mindestens drei weitere Unternehmen zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung durch der vom hessischen Innenministerium bestellten Kanzlei Bird & Bird und damit auch zum Zeitpunkt der Marktanalyse durch das Ministerium vergleichbare Produkte hätten anbieten können. Darunter ist zudem ein Unternehmen, das von Seiten des Ministeriums nicht einmal in die Marktbeobachtung mit einbezogen wurde. Ungewöhnlich sei aus Sicht des Experten zudem die Vorgehensweise des Innenministeriums. Üblich sei es, im Rahmen einer Markbeobachtung eine Vielzahl von Informationen unterschiedlicher Anbieter zu erlangen,  die dann im Rahmen von Testinstallationsphasen verifiziert würden. Aus seiner Sicht sei kein technisches Alleinstellungsmerkmal aus der Leistungsbeschreibung des Ministeriums erkennbar, das die frühzeitige Festlegung auf Palantir auf Grund der Marktbeobachtung rechtfertigte. Das bestätigt aus unserer Sicht erneut die Vorfixierung des Ministers auf Palantir.“

Die Aussage des Experten würden auch nicht im Widerspruch zu den Aussagen des Zeugen Bormann, der das Vorgehen vergaberechtlich geprüft hat, stehen. „Herr Bormann hat in seiner Aussage deutlich gemacht, dass er die Informationen aus der Marktbeobachtung seinem Gutachten als Tatsachen zu Grunde gelegt hat. Die Frage, inwieweit die vom Ministerium ohne Kontaktaufnahme mit einzelnen Anbietern vorgenommene Bewertung tatsächlich richtig war, wurde von ihm in der Sache nicht geprüft. Die Aussage von Professor Paulus, auch andere Unternehmen hätten vergleichbare Lösungen anbieten können, bleibt insofern unwidersprochen. Diese Frage ist aber aus unserer Sicht wesentlich für die abschließende Bewertung“, so Schmitt. „Rechtsanwalt Bormann hat zudem aus unserer Sicht bestätigt, dass es sehr frühzeitig – schon lange vor der endgültigen Schlussfassung der Marktbeobachtung – eine Festlegung auf Palantir gab.“

Auch Barbara Dembowski von Seiten des Hessischen Beauftragten für Datenschutz begleitet das Verfahren für Ihren Fachbereich nach wie vor kritisch. „Die Aussage von Frau Dembowski hat uns verdeutlicht: Auch aus datenschutzrechtlicher Sicht ist hier noch einiges unklar. Palantir stellt unserer Auffassung nach ganz offensichtlich den Gesetzgeber und auch den Hessischen Datenschutzbeauftragten vor Herausforderungen“, so Schmitt abschließend.