In der heutigen Plenardebatte zum Hessischen Fischereigesetz, hat Heinz Lotz, zuständiger Fachsprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, auf die Wichtigkeit von Naturschutz und Artenschutz in den Gewässern hingewiesen. Dennoch seit laut Lotz das Fischereigesetz der falsche Ort, dies umzusetzen.

„Bei der Regierungsanhörung haben die unterschiedlichsten Verbände darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Fischereigesetz um ein Gesetz zum Schutz des Eigentums, der Hege und fischereiwirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten handelt. Auch wenn natürlich gewässer-, natur- und tierschutzrechtliche Belange dazu gehören, ist das Gesetz kein Naturschutzgesetz. Leider hat die Landesregierung diese Kritik nicht ausreichend aufgenommen und das Gesetz nicht noch einmal überarbeitet.“

Auch bei dem Prüfungswesen zur Fischereiprüfung fordere die SPD-Fraktion, das gesamte Prüfungsverfahren für anerkannte Landesfischereiverbände zu ermöglichen und weitere Bürokratie zu vermeiden.

„Leider wurde bei dem Gesetzentwurf keinerlei Differenzierung zwischen gewerblicher Fischerei und Freizeitfischen vorgenommen. Auch wurde nicht darauf geachtet, dass durch die Hegepläne bereits ein starkes Instrumentarium zum Schutz von Gewässern und Tieren erprobt und vorhanden ist. Nun auch noch jeden Besatz melden zu müssen ist eine vermeidbare Doppelung und ein erheblicher Bürokratieaufwand. Hinterher alles über Verordnungen nachzubessern ist keine Lösung. Deshalb bedarf das Fischereigesetz einer grundsätzlichen Überarbeitung“, so Heinz Lotz.