Anlässlich der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Hessischen Krebsregistergesetzes stellte die Parlamentarische Geschäftsführerin und gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. Daniela Sommer, fest: „Mit dem Krebsregistergesetz lässt sich die Behandlung und im Idealfall die Heilung einer der häufigsten und heimtückischsten Erkrankungen verbessern. So werden die klinische und epidemiologische Krebsregistrierung besser aufeinander abgestimmt. Das trägt auch zur Umsetzung des Nationalen Krebsplans bei. Die Erfassung und Auswertung von Daten wird bundesweit vergleichbarer. Auch können die Daten für die Behandlung durch einen besseren Zugriff für die behandelnden Ärzte und Krankenhäuser besser genutzt werden. All diese Maßnahmen werden im Kampf gegen den Krebs helfen.

Bereits bei der letzten Novellierung sind jedoch auch die Schwächen des Gesetzes benannt worden, was die Landesregierung jedoch nicht zu Nachbesserungen ermunterte. Daher hoffen wir fest auf das nun erneut anstehende Verfahren der Gesetzesberatungen. Hier geht es insbesondere um eine Verbesserung der Verfahren, den Abbau unnötiger bürokratischer Hürden sowie Fragen der Finanzierung. Der zusätzliche Mehraufwand in den Personal- und Sachkosten muss endlich angemessen berücksichtigt werden, damit Hessen ein vollständiges, gutes und flächendeckendes Krebsregister gewährleisten kann. Zudem muss der Ausbau der Forschungsprojekte, aber auch einer guten, flächendeckenden Versorgung oberste Priorität haben. Daran müssen alle gemeinsam weiterarbeiten, denn noch sterben viel zu viele Menschen an Krebs. Gerade Betroffene, die immer wieder den Kampf gegen den Krebs von Neuem beginnen müssen, können auf diese Weise eine optimierte Unterstützung erfahren.“