Beschluss des Frankfurter Unterbezirksvorstandes

Resolution: Diesem Ceta Abkommen nicht im Ministerrat zustimmen

Der Unterbezirksvorstand möge beschließen:
Der Unterbezirksvorstand der Frankfurter SPD spricht sich dagegen aus, dass diesem Ceta Handelsabkommen zwischen Europäischer Union und Kanada im Europäischen Rat die deutsche Zustimmung erteilt wird.
Obwohl wir uns einig sind, dass Globalisierung durch Freihandel gestaltet werden kann birgt dieses Abkommen nach wie vor erhebliche Risiken.

Rote Linie Investitionsschutz überschritten:
Trotz der Nachbesserungen halten wir das gesamte Kapitel zum Investitionsschutz für eine unverändert gefährliche Etablierung einer völkerrechtlich bindenden Sondergerichtsbarkeit ausschließlich im Interesse einzelner kapitalorientierter Gruppen. Zwar werden im aktuellen Entwurf nunmehr „Öffentliche Handelsgerichtshöfe „vorgeschlagen, dennoch werden auch durch derartige Gerichtshöfe die maßgeblichen Kritikpunkte am Investitionsschutz nicht ausgeräumt.
Für eine solche Sondergerichtsbarkeit im Rahmen eines Vertragswerks zwischen den bewährten und entwickelten Rechtssystemen Kanadas und den Staaten der EU gibt es keine vernünftige Begründung und somit keine Notwendigkeit. Zudem weist der Deutsche Richterbund sehr nachvollziehbar und eindrücklich darauf hin, dass die beabsichtigte Einführung eindeutig die Rechtssetzungsbefugnis der Union und der Mitgliedstaaten einschränken und somit auch das etablierte Gerichtssystem ändern würde. Für eine solch gravierende Änderung fehle der Union selbst jedoch die Rechtsgrundlage.
Solange das gesamte Kapitel zum Investitionsschutz nicht komplett gestrichen wird, darf die SPD dem Vertragsentwurf nicht zustimmen.
Rote Linie „regulatorische Kooperation“ überschritten:
Es war immer eine rote Linie der SPD, dass das Abkommen das Recht von Parlamenten und Regierungen nicht beschneiden dürfe, wenn diese Regelungen zum Schutz von Gemeinwohlzielen erlassen wollen. Durch die vorgesehene Einführung einer Vielzahl von Sondergremien mit unklarer und fragwürdiger Zusammensetzung droht die Arbeit von Parlamenten und Regierungen zumindest massiv erschwert zu werden. So sollen sich demokratisch legitimierte Parlamente vorab mit unzureichend legitimierten Gremien abstimmen, bevor sie Gesetze erlassen. Dieser Selbstentmachtung kann die SPD nicht zustimmen. Indiskutabel ist in diesem Zusammenhang, dass die Zusammensetzung des vorgesehenen „Gemischten CETA-Ausschusses“ noch völlig unklar ist, dieser jedoch gleichwohl in Streitfällen das Recht erhalten soll, noch unbestimmte Rechtsbegriffe auch für Gerichte „bindend“ auslegen zu dürfen.

Rote Linie Vorsorgeprinzip überschritten:
Das für Europa bestimmende Vorsorgeprinzip kommt im Vertragstext nicht vor. Sogar die internationalen Abkommen, in welchen die europäische Rechtsposition bestätigt wurde, werden nicht erwähnt, z. B. das WTO-Verfahren zum Hormonfleisch. Somit ist eine massive Aufweichung der europäischen Rechtsposition zu befürchten. Statt dessen werden „wissenschaftsbasierte“ Zulassungsverfahren zum Ziel erklärt. Das ist lediglich ein Euphemismus für das angloamerikanische Risikoprinzip. Auch hier ist eine wesentliche rote Linie der SPD überschritten. Sollte das Abkommen so verabschiedet werden, wird das Einfallstor z. B. für die grüne Gentechnik in Europa geöffnet.

Rote Linie gesicherte Daseinsvorsorge überschritten:
Das durchgängige Prinzip des CETA-Vertrags ist Deregulierung. Ausnahmen, z. B. im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge, sollen über sogenannte Negativlisten definiert werden. Dieser Negativlistenansatz führt in Zweifelsfällen zu einer Privatisierung. Inwieweit kommunale Dienstleistungen in den Bereichen Wasser,, Energie, Nahverkehr oder Abfall von der Deregulierung ausgenommen werden, bleibt bisher unklar und unbestimmt. Aus guten Gründen hat sich die SPD daher für eine Positivliste ausgesprochen. Auch hier ist eine rote Linie der SPD überschritten.

Das SPD Präsidium hat zum SPD Parteikonvent einen Leitantrag vorgelegt, der für eine Zustimmung zu Ceta im Rat durch den sozialdemokratischen Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel wirbt. Danach sollen Nachbesserungen am Vertrag im europäischen Parlament und bei der Ratifizierung durch den Bundestag erreicht werden. Dieses Vorgehen ist unrealistisch. Der Vertrag mit Kanada ist ausverhandelt und wurde bereits einmal erneut geöffnet. Das Europäische Parlament kann nicht einseitig Änderungen am Vertragstext beschließen, sondern dem ausverhandelten Vertragstext als Ganzem nur Zustimmen oder ihn ablehnen. Maximal können erläuternde Begleittexte beschlossen werden, die zum Beispiel auf die Handhabung des deutschen Gesetzgebers hinweisen, diese haben aber nicht die Bindewirkung des mit Kanada beschlossenen Vertrages. Deswegen müssen Schwächen im vorliegenden Vertragstext auch in diesem ausgemerzt werden. Die muss im Europäischen Rat deutlich gemacht werden. Auch in Österreich zeichnet sich eine kritische Haltung des Sozialdemokratischen Kanzlers Kern zum Abkommen ab. Eine Ablehnung des vorliegenden Vertrages durch Deutschland im Rat ist der erste Schritt um ein Fenster für weitere Nachbesserungen zu eröffnen. Wir fordern die Delegierten des SPD Parteikonvents auf, auf die Willensbildung des Konvents in diesem Sinne einzuwirken. Die innerparteiliche Beschlussfassung über Ceta sollte zu einem späteren Zeitpunkt auf einem Bundesparteitag stattfinden.