In seiner heutigen Plenardebatte hat sich der Hessische Landtag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften und der Umorganisation der hessischen Bereitschaftspolizei befasst. Neben verschiedenen Veränderungen unter anderem des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes sieht der Gesetzesentwurf die Umorganisation des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums zu einem „Hessischen Polizeipräsidium Einsatz“ vor, in dem künftig die polizeilichen Spezialeinheiten, die Mobilen Einsatzkommandos sowie die Aus- und Fortbildung der Spezialeinheiten gebündelt werden sollen.

Hierzu die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann: „Mit der Schaffung des ‚Hessischen Polizeipräsidium Einsatz‘ versucht Innenminister Beuth einen Schlussstrich unter die Aufarbeitung der Vorfälle um rechtsextreme Chatgruppen im damaligen SEK Frankfurt zu ziehen. Die vollständige Aufklärung der Geschehnisse sowie eine wirksame Prävention für die Zukunft wird aber nicht durch Umstrukturierungen und Neugründungen von Dienststellen erfolgen können. Hier ist verantwortungsvolle Führung gefragt – und die beginnt bei der politischen Ebene, mithin beim Minister.“

Mit Blick auf die im Gesetzesentwurf weiterhin enthaltenen Regelungen sagte Hofmann: „Viele der vorgeschlagenen Änderungen greifen Sachverhalte auf, die teils seit Jahren in der Diskussion sind, teilweise sind sie, gerade auch aus operativer Sicht der Sicherheitsbehörden, sicherlich diskutabel. Bei allen Änderungen, zumal bei solchen, die in die Grundrechte der hessischen Bürgerinnen und Bürger eingreifen, muss aber eine genaue Abwägung und Prüfung erfolgen, ob die jeweils verfolgte Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen ist. Die Frage der Verhältnismäßigkeit von Eingriffen in Grundrechte muss uns stets präsent sein, denn Freiheit und Sicherheit sind zwei Seiten derselben Medaille. Als SPD-Landtagsfraktion werden wir den Gesetzentwurf unter diesem Gesichtspunkt auch im Rahmen der Anhörung konstruktiv und kritisch begleiten.“